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Der Preis des Bauens

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Im Seefeld in Bad Salzhausen will ein privater Bauherr Häuser, Wohnungen und eine Tiefgarage errichten. Rund 30 Wohneinheiten sind möglich. © Petra Ihm-Fahle

Ein Lärmgutachten für ein Wohnungsbauprojekt in Wallernhausen: Dieses Thema beschäftigte die Niddaer Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung.

Z wei Wohnbauprojekte in Bad Salzhausen und Wallernhausen beschäftigten das Niddaer Parlament am Dienstagabend. Einmütig entschieden die Stadtverordneten über Bad Salzhausen, kontrovers diskutierten sie in Sachen Wallernhausen.

Im Raum schwebte die Frage: Inwieweit muss man in Zeiten akuten Wohnraummangels Bauherren »das Leben schwer machen«? Oder haben zusätzliche Auflagen ihre Berechtigung? Zunächst ging es um den unkomplizierteren Fall Bad Salzhausen. Inmitten von Grün plant ein Bauherr am südwestlichen Siedlungsrand bis zu drei Doppel-, Reihen- oder Dreierhäuser sowie vier Mehrfamilienbauten. Rund 30 Wohneinheiten sind insgesamt denkbar. Maximal zwei Vollgeschosse setzt der Investor auf Wunsch des Ortsbeirats fest, zunächst waren drei Vollgeschosse geplant. Zusätzliche Staffeletagen sind möglich. Mindestens zehn Prozent der Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern müssen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung umsetzbar sein, sprich, es entsteht auch bezahlbarer Wohnraum. »Die Miete muss dort mindestens 15 Prozent unter den ortsüblichen Preisen liegen. Eine Tiefgarage ist vorgesehen; sie wird ein Stück weit in den Hang geschoben«, erläuterte Pablo Hildebrandt, Fachdienstleiter Bauverwaltung, dieser Zeitung. Ohne Aussprache gab das Stadtparlament einstimmig grünes Licht, den Bebauungsplan zu ändern und die Pläne öffentlich auszulegen.

Diskussionen gab es dagegen um die geplante Bebauung auf dem Areal des Hilfswerks »Aktion für verfolgte Christen und Notleidende« (AVC) in der Ranstädter Straße 20 in Wallernhausen. Dort liegen auch Verwaltung und Logistik des AVC. Bis zu 26 Wohnungen zu günstigen Mieten sollen in drei Mehrfamilienhäusern entstehen. Deshalb soll sich der Bebauungsplan geringfügig ändern und die öffentliche Anhörung vollzogen werden. Im städtischen Bauausschuss forderte man vorab eine schalltechnische Untersuchung, was das Parlament mit knapper Mehrheit nun auch bestätigte. Die CDU-Fraktion hielt es allerdings für wenig sinnvoll, ein solches Gutachten zu verlangen, wie Jan-Philipp Repp ausführte. »Die CDU möchte einen Änderungsantrag«, teilte er mit. Aus Unionssicht ist es weder notwendig noch zielführend, im privaten Bausektor Lärmgutachten zu beauftragen. Gebäudekonstellationen wie in Wallernhausen gibt es laut Repp auch an anderer Stelle in Nidda. »Von ihnen geht auch keine erhöhte Lärmbelästigung aus, die den zulässigen Immissionswert überschreitet.« Das Vorhaben werde mit enormen Zusatzkosten belastet; die CDU befürchtete einen Präzedenzfall. »Wir alle haben uns in unseren Wahlprogrammen dazu bekannt, neuen Wohnraum schaffen zu wollen«, argumentierte Repp. Die Politik solle neue Bauherren unterstützen und ihnen keine Steine in den Weg legen. Bei Gewerbe und Industrie seien solche Untersuchungen notwendig - im privaten Wohnbereich nicht.

Mehr als nur Wohnbebauung

Jürgen Heldt (SPD) erklärte, die Bedenken nachvollziehen zu können. »Jedoch können Sie das, was im Planungsgebiet umgesetzt werden soll, nicht mit normalem Wohnungsbau vergleichen«, erwiderte er. Laut Heldt geht es nicht nur darum, erschwingliche Wohnungen zu schaffen. Zusätzlich solle eine vielfältigere Nutzung der bestehenden Bebauung möglich sein. »So beispielsweise für gelegentliche größere Veranstaltungen und Tagungen, was ein höheres Besucheraufkommen mit sich bringt.« Perspektivisch sind laut Heldt auch die Erweiterung der Verwaltung und der Neubau einer Kirche angedacht. Er nannte verschiedene weitere denkbare Nutzungen in einem allgemeinen Wohngebiet. Nach Ansicht des Sozialdemokraten ist mit einem höheren Verkehrs- und Besucheraufkommen zu rechnen als ortsüblich. »Daher bin ich der Auffassung, dass eine im Vorfeld erstellte schallschutztechnische Untersuchung sinnvoll und vorbeugend erscheint.«

Repps Einwand, wonach sich bereits eine Kirche auf dem Gelände befinde und Lärm insofern nichts Neues sei, war nicht erfolgreich: Es bleibt beim Lärmgutachten.

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