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Einstimmig gegen Schottergärten in Hirzenhain

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Schotter- und Steingärten wie hier am Bürgerhaus in Glashütten sind in Hirzenhain zukünftig nicht mehr erlaubt. Eigene Flächen will die Gemeinde renaturieren. © Oliver Potengowski

Die Gemeindevertreter sprechen sich für ein Verbot von größeren Schotter- und Kiesflächen bei der Gartengestaltung aus. Davon betroffen sind jedoch nur Flächen, die neu angelegt werden sollen.

Hirzenhain (ten). Einstimmig haben sich die Gemeindevertreter während ihrer jüngsten Sitzung am Montagabend für ein Verbot von größeren Schotter- und Kiesflächen bei der Gartengestaltung ausgesprochen. Davon betroffen sind jedoch nur Flächen, die neu angelegt werden sollen. Die Flächengestaltungssatzung enthält unter anderem auch Vorgaben zur Begrünung von Flachdächern. Mit dem Beschluss verpflichtet sich die Gemeinde zudem, eigene Flächen, die unter die Satzung fallen, innerhalb von 24 Monaten zu renaturieren.

Ein Mitglied des Gemeindevorstands habe die Anregung zu dem Verbot von sogenannten Schottergärten gegeben, berichtete Bürgermeister Timo Tichai (parteilos) im Gespräch mit dem Kreis-Anzeiger. Entsprechende Diskussionen gab und gibt es bereits in mehreren Kommunen der Region. Tichai erklärte, dass man beim Entwurf für die Flächengestaltungssatzung auf die Erfahrungen anderer Kommunen zurückgegriffen habe.

Zahlreiche Nachteile

In der Begründung zu der Satzung wird der Konflikt zwischen einer pflegeleichten Gestaltung durch großflächig ausgebrachten Schotter und Kies und der Ästhetik der »Steinwüsten« skizziert. Es gebe aber auch objektive Gründe, die gegen Schottergärten sprechen. Sie »bieten Pflanzen und Tieren keine Heimat, verhindern, dass Starkregen abfließen kann, und sorgen durch Versiegelung für einen Anstieg der Umgebungstemperatur«, heißt es in der Sitzungsvorlage. Das Versickern von Wasser werde erheblich erschwert, die Austrocknung des Bodens begünstigt.

Nach der beschlossenen Flächengestaltungssatzung sind Kies- und Schottergärten sowie Kunstrasen nur noch auf höchstens zwei Prozent der Grundstücksfläche zulässig. Im Vorgartenbereich muss mindestens die Hälfte der Fläche begrünt sein. Von der Beschränkung ausgenommen sind lediglich fachgerecht angelegte Steingärten mit Trockenmauern und mindestens 60 Prozent Blüh- und Polsterpflanzen.

Die Satzung regelt außer der Gartengestaltung auch, dass Zugänge und Zufahrten zu den Grundstücken auf die notwendige Mindestbreite beschränkt und mit wasserdurchlässigen Belägen versehen sein müssen. Dächer bis zu einer Neigung von zehn Prozent müssen begrünt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn auf den Dächern Sonnenkollektoren oder Solarzellen aufgestellt werden.

Gemeinde verpflichtet sich

Ausdrücklich regelt die ab dem 1. Januar 2023 gültige Satzung, dass sie nur für Flächen gilt, die neu angelegt werden. »Der Rückbau bestehender Schottergärten kann nicht verlangt werden«, wird in der Vorlage betont. Ralf Otremba (UWG) wies darauf hin, dass es auch Flächen im Eigentum der Gemeinde gebe, die nach den Vorgaben der Satzung zukünftig nicht mehr so gestaltet werden dürften.

Deshalb hatte der Haupt- und Finanzausschuss angeregt, dass die Gemeinde auch ohne eine Verpflichtung aus der Satzung mit gutem Beispiel vorangeht und diese Flächen entsprechend den Bestimmungen neu anlegt. Daher wurde die Ergänzung, dass sich Hirzenhain verpflichtet, »alle eigenen Schottergärten innerhalb der nächsten 24 Monate zu renaturieren«, in den einstimmig angenommenen Beschluss eingefügt.

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