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Energiehilfe für Vereine

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Vogelsbergkreis (red). Seit 1. März 2023 können Mitgliedsvereine und -verbände des Landessportbundes Hessen, die von Energiepreissteigerungen besonders betroffen sind, über das Landesprogramm »Hessen steht zusammen« eine Ausgleichszahlung beantragen. In den ersten fünf Monaten des Landesprogramms hat die Hessische Landesregierung 183 Sportvereine finanziell unterstützt, wie das Land mitteilt.

Die Gesamtsumme der Förderungen beläuft sich auf rund 460 000 Euro.

Auch Vogelsberger Vereine haben davon profitiert. Die Landesregierung unterstützt seit 1. März 2023 diese Vereine: 3200 Euro für die SG 1947 Freiensteinau, 1390 Euro für den Schützenverein 1958 Hattendorf, 1430 Euro für den TSV Grebenhain, 1010 Euro für den SV Bermuthshain 1975, 1210 Euro für den TC Rot-Weiß Lauterbach, 1220 Euro für den Sportverein 1959 Ober-Ofleiden, 1900 Euro für den Schützenverein 1923 Ober Breidenbach, 820 Euro für die TSG Slitisa Schlitz.

»Die Hessische Landesregierung hat Wort gehalten. Für viele hessische Sportvereine sind die deutlich erhöhten Energiekosten eine enorme Bürde, die teilweise existenzbedrohend zu werden drohte. Um den Sport in dieser Phase aktiv zu unterstützen, haben wir uns nicht nur für die Aufnahme von Sportvereinen in die Energiepreisbremsen des Bundes eingesetzt. Wir haben mit der Energiehilfe des Landes Hessen auch ein eigenes Instrument geschaffen, das die Lücken in den Bundesprogrammen zielgerichtet ausgleicht«, erklärten Ministerpräsident Boris Rhein und Sportminister Peter Beuth.

Anerkennung der Arbeit vor Ort

Die hohe Zahl von Förderungen in Hessen habe dabei geholfen, dass das Vereinswesen vollumfänglich erhalten und die Motivation vor Ort für das Ehrenamt hoch bleibt. Die Energiehilfen sollen auch als Anerkennung der Arbeit vor Ort verstanden werden. »Schließlich sind unsere Vereine die Basis des Miteinanders im städtischen und ländlichen Raum«, so Rhein und Beuth. Nur durch das Zusammenspiel von Landesregierung, den Sportorganisationen und den vielen engagierten Mitgliedern landauf und landab ist es möglich, dass unser Sportland Hessen weiter auf Kurs bleibt.

Die Energiehilfen des Landes kommen den Vereinen zu Gute, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom deutlich höhere Kosten für Energie aufwenden müssen.

Um die Förderung zu erhalten, müssen die Energiemehrkosten nachweislich mindestens 1000 Euro betragen. Erstattet werden von diesen Mehrkosten 80 Prozent und maximal 5000 Euro. In begründeten Härtefällen wurden Ausgleichszahlungen darüber hinaus gewährt.

Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene Liegenschaften können auch solche für die Nutzung fremder Sportstätten in Ansatz gebracht werden.

Antragsberechtigt sind über die Mitglieder des Landessportbundes hinaus der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Die Vereine müssen gemeinnützig sein. Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen.

Informationen zur Beantragung der Energiehilfe sowie das Online-Formular finden sich unter innen.hessen.de/ sport/energiehilfe.

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