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Erleichterungen bei der Ausbildung

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Ärztin Vera Scherfer übergibt eine Liste mit 355 Unterschriften zur Parksituation vor ihrer Praxis. © Jürgen W. Niehoff

Ranstadt (jwn). Welche Voraussetzungen muss ein Feuerwehrmann erfüllen, um an Einsätzen teilnehmen zu können? Über diese Frage kam es in der Ranstädter Gemeindevertretersitzung am Mittwochabend zu einer Diskussion. Hintergrund waren Ausführungen von Gemeindebrandinspektor Frank Kraft zu neuen Bestimmungen bezüglich der Ausbildung von Feuerwehrleuten.

So müssten Einsatzkräfte zumindest eine Grundausbildung durchlaufen, um an Einsätzen teilzunehmen. Kraft möchte aber Einsatzkräfte, die die Grundausbildung in der Vergangenheit nicht absolvierten, aber schon längere Zeit Dienst in der Feuerwehr tun, nicht verlieren. Deshalb will man in den neuen Förderrichtlinien zur Stärkung, Anerkennung und nachhaltigen Sicherung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde einen sogenannten Bestandsschutz festlegen. Danach werde ein Feuerwehrmann ohne Grundausbildung einem mit einer solchen gleichgestellt, vorausgesetzt ersterer gehört schon längere Zeit der Einsatzabteilung an. Und um Neulinge nicht vom Beitritt abzuhalten, will Kraft den Zeitraum, in dem die Grundausbildung zu absolvieren ist, nicht auf ein Jahr beschränken.

Grundausbildung zeitlich streckbar

Diesen Standpunkt halten vor allem die Grünen für problematisch. Sie sprachen in diesem Zusammenhang sogar von einer Art Zwangsverpflichtung zum Erreichen der Einsatzbereitschaft. Die Mehrheit im Parlament schloss sich allerdings der Auffassung des Gemeindebrandinspektors an. Weil es immer schwieriger sei, Nachwuchs für die Einsatzkräfte zu bekommen, stünden Neulinge so nicht unter Druck, die geforderte Grundausbildung schnellstmöglich abschließen zu müssen. Die Förderrichtlinien und die neue Satzung nahm das Parlament mehrheitlich an. Einstimmig beschloss man danach auch die Gefahrenabwehrverordnung zur Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung der Gemeinde und eine Satzungsänderung bei der Friedhofsordnung.

Wegen weiterem Beratungsbedarf verwies man die Anträge auf Verpachtung eines gemeindeeigenen Grundstücks zum Bau zweier Windräder und den zum Bau einer Fotovoltaikanlage, um mit dem so erzeugten Strom die Kläranlage zu versorgen, in die jeweiligen Ausschüsse. Auch über die Zukunft des gemeindeeigenen Tonerthauses, das nach Auskunft von Bürgermeisterin Cäcilia Reichert-Dietzel inzwischen nicht nur windschief, sondern abbruchreif ist, soll der Ausschuss beraten. Zurzeit befinden sich in dem in die Jahre gekommenen Fachwerkhaus das Gemeindearchiv, das Schiedsamt und die Beratungsstelle für Flüchtlinge.

Den größten Sitzungsanteil nahmen jedoch die Mitteilungen der Bürgermeisterin ein. So berichtete sie über das neue Warnsystem per Handy, das am 8. Dezember bundesweit getestet wird und im Katastrophenfall zum Einsatz kommen soll. Ausführlich ging sie auch auf die Flüchtlingssituation ein und appellierte an die Bevölkerung, mehr Mietraum für Flüchtlinge anzubieten. »Ansonsten droht wieder die Belegung von Bürgerhäusern und Turnhallen. Darunter leidet die Bevölkerung dann noch mehr«, warnte Reichert-Dietzel.

Unmut über Parksituation

Dann wurde es emotional, denn es ging um die neuen Kontrollen vor allem des stehenden Verkehrs innerhalb der Gemeinde. Da sich Ranstadt und Glauburg zu einem Ordnungsbehördenbezirk zusammenschlossen und nun zwei Mitarbeiter die Verkehrsüberwachung samt Strafzettelausstellung übernehmen, sieht sich die Ranstädter Hausärztin Vera Scherfer benachteiligt. Ihre Patienten und Kunden der Apotheke im selben Haus parkten bisher auf dem breiten Bürgersteig vor dem Haus Hauptstraße 8. Dafür erhalten sie nun Strafzettel über 55 Euro. Die Ärztin verlangte die Rückkehr zur alten Regelung oder die Markierung gesonderter Parkzonen vor dem Gebäude. Sie unterstellte der Verwaltung eigenmächtiges Handeln.

Dagegen wehrte sich die Bürgermeisterin sichtlich erregt. Da es sich um eine Bundesstraße handele, habe die Gemeinde keinen Einfluss auf die dort geltenden Verkehrsregeln. Im Übrigen aber würde die Straßenverkehrsordnung für alle gelten, und danach sei Parken auf Bürgersteigen verboten. Da Scherfer an diesem Abend nicht nur eine Liste mit 355 Unterschriften gegen das Vorgehen vor dem Gesundheitszentrum dem Parlamentsvorsitzenden übergab, sondern sich auch im Vorfeld an die Straßenverkehrsbehörde wandte, soll nun ein erneutes Treffen der Behörden vor Ort stattfinden, um die Sachlage erneut zu besprechen.

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Um den Bestand der Feuerwehr-Einsatzabteilungen auch für die Zukunft zu sichern, hat Ranstadts Parlament entsprechende rechtliche Grundlagen auf den Weg gebracht. SYMBOL © Imago Sportfotodienst GmbH

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