Finanzielle Entlastung für Haushalte
Wetteraukreis (red). Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch gibt bekannt, dass seit Kurzem auch hessische Haushalte, die von den stark gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 betroffen waren, die Möglichkeit haben, Härtefallhilfen zu beantragen. »Damit Haushalte die Härtefallhilfen in Anspruch nehmen können, müssen sie mit sogenannten nichtleitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw.
Koks heizen. Diejenigen, die leitungsgebundene Energieträger wie Strom, Gas und Fernwärme nutzen, sind von dieser Maßnahme ausgenommen, da sie bereits von Preisbremsen entlastet wurden«, informiert Becker-Bösch.
Um den Antragsprozess so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, wird die Härtefallhilfe über ein Online-Portal beantragt. Auf der Webseite des Landes Hessen unter https://hessen.de/presse/haertefallantraege-energiekosten-antragsverfahren-startet finden Betroffene alle notwendigen Infos und den Link zum Anmeldeformular. »Es ist uns ein Anliegen, denjenigen Haushalten, die durch die enormen Energiekosten des Jahres 2022 belastet wurden, finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen«, betont Becker-Bösch. »Dank der Einigung mit dem Bund können wir nun dieses Hilfsprogramm umsetzen und den betroffenen Familien und Einzelpersonen in Hessen dabei helfen, die finanziellen Belastungen zu bewältigen.«