Weniger als zehn Unfälle in den vergangenen drei Jahren
Ausgesprochene Tempolimits gibt es auf den außerörtlichen Radwegen nicht. „Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung“, sagt Sylvia Frech, Polizeisprecherin in Friedberg.
Ausgesprochene Tempolimits gibt es auf den außerörtlichen Radwegen nicht. „Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung“, sagt Sylvia Frech, Polizeisprecherin in Friedberg. „Ein Radfahrer darf unter den günstigsten Umständen so schnell fahren, wie er physisch in der Lage ist.“ Voraussetzung hier sei das mit reiner Muskelkraft betriebene Fahrrad. Dies gelte auch für auf 25 Stundenkilometer abgeregelte Pedelecs, wenn der Fahrer darüber hinaus mit Muskelkraft höhere Geschwindigkeiten erreicht.
Wenn auch keine Tempolimits auf den außerörtlichen Radwegen angezeigt seien, betont Frech, „ist die Geschwindigkeit nach den örtlichen Bedingungen und jeweiligen Verkehrsverhältnissen auszurichten.“ Also unter Umständen angepasste Schrittgeschwindigkeit beim Überholen und kein Freibrief für Raser und Drängler, die sich rüpelhaft die Strecke mit Fußgängern, Joggern und Inlineskatern frei klingeln.
Eine spezielle Statistik über außerörtliche Radwegeunfälle sei nicht bekannt. Eine eigene Auswertung habe im Wetteraukreis jedoch ergeben, dass in den vergangen drei Jahren „weniger als zehn Unfälle mit Fahrrädern, Mofas und E-Bikes“ registriert worden sind.
Kontrollen werden seitens des Schicht- und Streifendienstes „regelmäßig im Rahmen des Dienstes erhoben“, sagt Frech. Insbesondere, „wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden.“
(sng)