Batteriesäure muss weg

Wetteraukreis (pm). Gießen. Man findet sie noch in vielen privaten Garagen und Kellern: Konzentrierte Schwefelsäure, die zum Auffüllen von Autobatterien gedacht ist. Was früher gang und gäbe war, ist heute verboten. Seit dem 2. Februar 2022 dürfen Privatpersonen keine Schwefelsäure in einer Konzentration über 15 Prozent besitzen. »Wer sie trotzdem noch hat, macht sich strafbar«, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr.
Christoph Ullrich.
»Das hat nicht nur mit der Gefahr zu tun, die sich bei falscher Handhabung dieser stark ätzenden Säure ergeben könnte. Sondern auch mit neuen Vorschriften zur Verhinderung des Missbrauchs von Chemikalien«, erklärt RP-Mitarbeiterin Wiebke Werneier. »Schwefelsäure und andere Chemikalien können nämlich für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Terroristen verwenden sie beispielsweise zur Herstellung von Explosivstoffen, mit denen Anschläge verübt werden können.«
Momentan dominieren zwar andere Thermen die Nachrichten, dennoch ist die Bedrohungslage durch selbst hergestellte Explosivstoffe in der Europäischen Union hoch, berichtet das Regierungspräsidium. Dafür geeignete Chemikalien werden als Ausgangsstoffe bezeichnet.
Übergangsfrist ist abgelaufen
Um deren Missbrauch zu verhindern, wurde in der Bundesrepublik Deutschland - basierend auf einer europäischen Verordnung - das Ausgangsstoffgesetz erlassen. Es trat bereits im Februar 2021 in Kraft. Dies führte dazu, dass bestimmte Chemikalien nicht mehr von Privatpersonen erworben und besessen werden dürfen. Eine gewährte Übergangsfrist für den Besitz der beschränkten Ausgangsstoffe lief zum 2. Februar dieses Jahres aus.
Der Handel wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Online-Händler, aber auch Einkaufsmärkte müssen verdächtige Einkäufe oder versuchte Einkäufe innerhalb von 24 Stunden an das Landeskriminalamt melden. Gleiches gilt, wenn diese Stoffe abhandenkommen oder gestohlen werden. Dafür müssen sie Verfahrensweisen festlegen und ihr Verkaufspersonal entsprechend schulen.