»Der Bedarf steigt«

Wetteraukreis (mez). Barbara Gundlach aus Gedern ist seit fünf Jahren ehrenamtlich als rechtliche Betreuerin tätig. »Ich finde es gut, dass wir Ehrenamtlichen vom Betreuungsverein der Diakonie in Nidda begleitet werden, dass wir uns zum regelmäßigen Austausch treffen und dass Weiterbildungen angeboten werden«, sagt sie.
Eine ähnliche Begleitung leisten auch der Betreuungsverein der Caritas in Büdingen und der Betreuungsverein in Friedberg. Denn: »Der Bedarf steigt«, schildert Gundlach. »Es gibt immer mehr Alleinstehende, die keine Hilfe aus ihrem unmittelbaren Umfeld haben, wenn sie gebrechlich sind oder eine rechtliche Unterstützung brauchen. Es werden noch viel mehr Engagierte gesucht, die ehrenamtlich als Betreuer arbeiten wollen.«
Gundlach schildert typische Aufgabenstellungen in der rechtlichen Betreuung, etwa wenn sich der Gesundheitszustand eines Betreuten stark verschlechtert hat. »Wenn er nicht mehr alleine leben kann, rufen mich Nachbarn, der Pflegedienst oder der Hausarzt an und sagen, dass eine andere Versorgungslösung gefunden werden muss.«
Wichtige Entscheidungen
Aber der Entschluss, die vertraute Wohnung aufzugeben und ins Heim zu gehen, falle in der Regel schwer. Gundlach: »Mit der Reform des Betreuungsrechtes vom 1. Januar 2023 wird noch mehr die ›unterstützte Entscheidungsfindung‹ betont, das heißt, wir müssen auf die individuellen Wünsche des Betreuten eingehen. Manchmal braucht es mehrere Gespräche, das Ausprobieren von Kurzzeitpflege oder das Organisieren häuslicher Dienstleistungen, bis eine Lösung gefunden wird, die den Wünschen des Betreuten, aber auch seiner Gebrechlichkeit Rechnung trägt.«
Eine andere verantwortungsvolle Entscheidung kann anstehen, wenn ein Krankenhaus anruft und fragt, ob ein Betreuter, der sich nicht mehr äußern kann, lebensverlängernde Maßnahmen wünschen würde. Gundlach: »Ich bestehe dann auf einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt. Wenn keine klare Patientenverfügung vorliegt, kommt es oft zu der Absprache, nach wie vor auf gute Pflege zu achten, aber mit einschneidenden Maßnahmen zu warten. Denn ganz selten kamen Gebrechliche noch einmal so zu Kräften, dass beispielsweise eine Operation riskiert werden konnte. In anderen Fällen sind sie friedlich eingeschlafen.«