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Fahrverbot für TV-Koch Steffen Henssler

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Fernsehkoch Steffen Henssler scheitert vor Gericht.
Fernsehkoch Steffen Henssler scheitert vor Gericht. © Matthias Wehnert/Imago

Einspruch vor dem Amtsgericht geht nach hinten los - Vier Wochen Führerschein weg.

Friedberg – Prominenten Besuch hatte das Amtsgericht Friedberg am Dienstag: Fernsehkoch Steffen Henssler gab sich die Ehre. Anlass der Visite war allerdings nicht wie sonst die Zubereitung eines köstlichen Mahles. An diesem Tag sollte Henssler vielmehr eine Suppe auslöffeln, die er sich zuvor eingebrockt hatte.

Auf der Autobahn war Henssler durch die Wetterau unterwegs gewesen, als offenbar eine der in die Schilderbrücken integrierten Kameras eine Ordnungswidrigkeit registrierte. »Verstoß gegen das Abstandsgebot« lautete der behördliche Vorwurf, und die Rechnung folgte auf dem Fuß: Ein Bußgeldbescheid über 130 Euro wurde Henssler zugestellt.

Strafe wird deutlich erhöht

Der aber fühlte sich ungerecht behandelt und legte Einspruch gegen den Bescheid ein. Dies führte zur Ladung vors Friedberger Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Ordnungswidrigkeit zugetragen hatte. Er sei den Wagen nicht gefahren, gab Henssler am Dienstag dort vor Richterin Yazdani zu Protokoll. Die nahm das von der Kamera geschossene Beweisfoto zur Hand, verglich die darauf abgebildete Person mit dem vor ihr stehenden beziehungsweise sitzenden Mann und stellte eine deutliche Ähnlichkeit fest. Ihr Urteil: 230 statt zuvor 130 Euro Bußgeld und außerdem ein vierwöchiges Fahrverbot.

Werde gegen Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt und komme der Fall deshalb zur Verhandlung, nehme das Gericht selbstverständlich eine neue, eigene Würdigung des gesamten Sachverhalts vor, erläuterte Katja Fambach, Direktorin und zugleich Pressesprecherin des Amtsgerichts. Für die Bemessung einer Strafe sei dabei ausschließlich von Bedeutung, welches Gewicht das Gericht dem Verstoß beimesse.  (Hedwig Rohde)

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