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Haft für Ehepaar

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Von: Barbara Czernek

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Für den Drogenschmuggel in ihrem Wohnmobil ist ein Wetterauer Ehepaar nun vor dem Landgericht Gießen schuldig gesprochen worden. SYMBOL © Red

Wetteraukreis (bac). Das Ende einer längeren Ferienfahrt endete für ein Rentner-Ehepaar aus der nördlichen Wetterau im Gefängnis. Am Donnerstag verurteilte die fünfte große Strafkammer des Landgerichts Gießen unter dem Vorsitz von Regine Enders-Kunze die beiden wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Das Paar hatte versucht, insgesamt elf Kilo Cannabis von Spanien nach Deutschland zu schmuggeln. Dafür erhielt der 62-Jährige eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Seine zwei Jahre ältere Ehefrau wurde wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft für jeden drei Jahre und sechs Monate gefordert, während die Verteidigung für den Ehemann zwei Jahre auf Bewährung und für die Ehefrau ein Jahr auf Bewährung für angemessen hielt.

Die Drogen und das Wohnmobil wurden eingezogen. Letzteres wird für das Ehepaar besonders schmerzlich sein, denn das Fahrzeug war deren Zuhause. Seit Jahren überwinterten sie in ihrem Wohnmobil in Südeuropa. Als sie in diesem Jahr von ihrem Trip zurückkehrten, wartete schon die Zollfahndung auf sie. Seitdem saßen sie in Untersuchungshaft. Die Beamten hatten einen Tipp von einem Bekannten des Ehepaars bekommen. Er behauptete, dass das Pärchen schon seit Jahren nach Deutschland schmuggele und diese hier verkaufe. Dafür fanden sich aber keine Belege.

Den angeklagten Fall bestritt der 62-Jährige nicht, allerdings wehrte er sich gegen die Behauptung, schon seit Jahren Drogen nach Deutschland zu schmuggeln. Rein zufällig sei er wegen der elf Kilo auf einem Übernachtungsplatz von einem Unbekannten angesprochen worden, ob er diese nicht nach Deutschland mitnehmen könne. Als Lohn für diesen Transport sollte er ein Kilo behalten dürfen. Dieses Angebot nahm der Ehemann gerne an; seine Frau und er kifften seit Jahren vor allem aus gesundheitlichen Gründen, wie er mehrfach im Laufe des Prozesses betonte.

Der Version des zufälligen Zusammentreffens schenkte das Gericht jedoch keinen Glauben. Der Schmuggel sei von Anfang an geplant gewesen. Der Tippgeber habe die Polizei weit vor dem Transport informiert, sodass diese das Paar bereits im Blick hatte. Ungeklärt blieb, ob das Paar die Drogen hier selbst veräußern wollte oder lediglich als Transporteur fungierte.

Die Urteile bewegen sich jeweils am unteren Rahmen des Strafmaßes. Dies begründete die Richterin damit, dass die beiden voll geständig waren und nie straffällig wurden. »Es bleiben dennoch viele Fragezeichen«, sagte die Vorsitzende Richterin abschließend.

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