Hessen Forst zum Winterstein: »Der beste Anbieter kam zum Zug«

Wetteraukreis (bf). Nachdem Hessen Forst bei der Windkraftbebauung am Winterstein vorgeprescht ist - wenn dies beim zeitlichen Ablauf der Planungen und der Verzögerungen seitens der Politik so überhaupt genannt werden kann -, sind ein durchgehendes Konzept sowie eine große Planung aus einem Guss vom Tisch. Hessen Forst als Landesbehörde hatte der Abo Wind AG den Zuschlag für ihre Flächen im Wald (etwa ein Viertel des 414 Hektar großen Vorranggebiets) gegeben - die Ovag, die ein Gesamtkonzept angeboten hatte, ging leer aus.
Aber warum gerade jetzt, nachdem die ganze Planung seit zwölf Jahren läuft? »Hessen Forst ist per Erlass beauftragt, sukzessive alle in der Vorranggebietskulisse der ausgewiesenen Regionalpläne gelegenen Staatswaldflächen für Windenergie anzubieten. Im Falle des Wintersteins ist die Gelegenheit zur Vergabe und Projektierung aktuell besonders günstig, weil große Bereiche der Flächen unter der Dürre und den Schädlingen der vergangenen Jahre stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. So sind Freiflächen entstanden, die jetzt sinnigerweise in eine Planung für Windkraftstandorte mit einbezogen werden können«, sagte Michelle Sundermann als Sprecherin der Landesbehörde.
Ob nun noch eine Kooperation mit den an den Restflächen beteiligten Kommunen - Friedberg, Ober-Mörlen, Wehrheim und Rosbach - möglich ist? »Das wäre im Rahmen der fiskalischen Grenzen gewünscht und von Anfang an vorgesehen. Selbst bei getrennter Vergabe an unterschiedliche Betreiber ist dies möglich.« Schon in der Absichtserklärung Winterstein vom Frühjahr 2022 werde formuliert, dass eine getrennte Vergabe verbunden mit der Absicht zur grundstücksübergreifenden und eingriffsminimierenden Erschließung der Fläche anzustreben sei.
Bürgerbeteiligung sei angestrebt
Hessen Forst schließt auch eine Bürgerbeteiligung nicht aus, wie sie vom nun nicht zum Zuge kommenden Investor Ovag angeboten wurde. »Dies setzt die Kooperation/Einigung mit der Abo Wind AG voraus, die ihrerseits eine aktive Bürgerbeteiligung in ihren Projekten anbietet und sich nach unserem Kenntnisstand nicht nur infolge der Zuschlagserteilung am Winterstein in Gesprächen mit Bürgerenergiegenossenschaften befindet«, sagte Sundermann.
Hessen Forst verweist auch darauf, dass die nun vorgenommene Vergabe der Landesbehörde auch durch die Absichtserklärung abgedeckt sei. »Diese setzt keine Vergabe an ein einziges Unternehmen voraus. Dies wäre mit Blick auf das Diskriminierungsverbot im Rahmen von Vergabeentscheidungen auch nicht zulässig, es darf keine Bevorzugung eines Anbieters stattfinden.« Und Abo Wind habe in einem offenen Bieterverfahren die »beste Gesamtkombination« aus Kriterien der kommunalen Wertschöpfung, Bürgerbeteiligungsmodellen und Pachtgebot angeboten. Zudem sei von Anfang an die Zusammenarbeit mit den benachbarten Flächeneigentümern und belegenden Kommunen signalisiert worden. »Insbesondere die gebotenen Modelle zur Beteiligung von Bürgern sowie der kommunalen Wertschöpfung waren für die Zuschlagserteilung mitentscheidend«, so der Sprecher. Und dass die Ovag nicht zum Zug kam, hatte laut Sundermann einen einfachen Grund: »Die Ovag kam bei der Vergabe auf Platz sieben von zwölf Unternehmen. Die Gebote anderer Bieter haben bessere Wertungen erhalten können.«
Hessen Forst sieht auch keinen Flickenteppich angesichts mehrerer Betreiber, die zum Zuge kommen. Sundermann: »Wie eine Entwicklung auf der Gesamtfläche in einigen Jahren aussehen kann, hängt von zu vielen Unwägbarkeiten ab, als dass bereits von einem Flickenteppich gesprochen werden könnte.« Bisher hätten zwei Eigentümer - Bundesforst und Hessen Forst - ihre Flächen vergeben und würden auf eine Zusammenarbeit unter den jeweiligen Projektierern - Alteric (Enercon) und Abo Wind - hinarbeiten.