Infos: Reform im Betreuungsrecht
Wetteraukreis (pm). Die drei Betreuungsvereine im Wetter-aukreis laden zu einer Fortbildung zum Thema »Reform des Betreuungsrechts - Was ändert sich für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und für die zu betreuenden Menschen?« ein. Sie findet am Donnerstag, 23. März, 18 bis 20 Uhr im Gemeinderaum der katholischen Kirchengemeinde Altenstadt statt.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Das neue Betreuungsrecht ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und bringt viele Änderungen für rechtliche Betreuer sowie für die zu betreuenden Menschen mit sich. Der Gesetzgeber hat eine grundlegende Neustrukturierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgenommen und dabei die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention eingearbeitet. Die wichtigste Änderung ist, dass die unterstützte Entscheidungsfindung nun Vorrang vor der tatsächlichen Stellvertretung hat.
Durch die Reform soll das Selbstbestimmungsrecht für betreute Menschen noch weiter gestärkt und die Qualität der rechtlichen Betreuung gesteigert werden. Dies gilt nicht nur für beruflich geführte, sondern auch für die zahlreichen ehrenamtlichen Betreuungen. Durch die Reform kommen viele neue Anforderungen auf die Ehrenamtlichen zu.
Betreuungsrichter Götz Deventer und Rechtspflegerin Doris Kretsch vom Betreuungsgericht Friedberg sowie Marco Behrendt von der Betreuungsbehörde Wetteraukreis werden die Gesetzesänderungen praxisnah und verständlich erläutern. Fragen der Teilnehmenden sind erwünscht und werden gemeinsam besprochen. Die Mitarbeiter der drei Betreuungsvereine moderieren die Veranstaltung und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Anmeldungen bei Marion Grumbrecht, Betreuungsverein Diakonie in Nidda, bis 21. März unter Tel. 0 60 43/5 19 94 74 oder E-Mail marion. grumbrecht@betreuung- diakonie-wetterau.de.