Lange Haftstrafen für Kokainschmuggler
Friedberg (dpa). Im Prozess um den bislang größten Kokainfund in Bayern sind die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Festgenommen wurden die beiden und ein dritter Mann im Juni vergangenen Jahres in Friedberg (diese Zeitung berichtete).
Die 23 und 26 Jahre alten Männer wurden am Donnerstag vom Landgericht Aschaffenburg wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Für den 26 Jahre alten Angeklagte sieht das Urteil achteinhalb Jahre Gefängnis vor, für seinen Mittäter fünf Jahre und zwei Monate. Außerdem sollen beide in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.
Die Urteile orientieren sich größtenteils an den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil gegen den 26-jährigen Angeklagten ist bereits rechtskräftig.
Die beiden Männer hatten laut Anklage im vergangenen Juni versucht, mehr als eine Tonne Kokain aus einem Container zu holen, der von der Dominikanischen Republik über den Hamburger Hafen nach Unterfranken transportiert worden war.
Verkaufswert: 109 Millionen Euro
Die Drogen waren zwischen Medizinprodukten versteckt, die für eine Firma in Friedberg bestimmt waren. Dieses Unternehmen ist nach bisherigen Erkenntnissen nicht in den Schmuggel verstrickt.
Die Ermittler schätzen den Straßenverkaufswert auf knapp 109 Millionen Euro. Das Münchner Zollfahndungsamt sprach von der größten Einzelmenge an Kokain, die bislang in Bayern sichergestellt worden war. Für den Fund hatten ausländische Behörden einen Tipp gegeben. Am Container-Terminal in Aschaffenburg beschlagnahmten Zollfahnder heimlich die Drogen und nahmen ein paar Tage später in Friedberg die Männer fest.
Der 23-Jährige hatte während des Prozesses bestritten, von dem Drogenschmuggel gewusst zu haben. Vielmehr habe er angenommen, dass es sich um ein Geschäft mit womöglich unversteuerten Elektrogeräten handeln könnte, so sein Verteidiger. Daher forderte sein Anwalt im Plädoyer auch einen Freispruch. Das Urteil gegen den 23-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde abgetrennt, weil der 45-Jährige zum Prozessauftakt krank war. Der Prozess soll am 10. März beginnen.