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Nicht nur zierendes Beiwerk am Gericht

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Von: red Redaktion

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Stephanie Becker-Bösch ruft dazu auf, Wahlvorschläge einzureichen. © pv

Wetteraukreis (prw). In den nächsten Monaten werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen sowie Jugenschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt. »Gesucht werden Frauen und Männer aus dem Wetteraukreis, die an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen«, sagt Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.

Wer Jugendschöffe oder Jugendschöffin sei, übe ein verantwortungsvolles Ehrenamt aus, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises.

Die Jugendhilfeträger und politischen Parteien sind aufgerufen, Wahlvorschläge einzureichen. »Es kann sich aber auch jede Bürgerin und jeder Bürger um dieses Ehrenamt bewerben«, erläutert Becker-Bösch.

Schöffen übten ein ehrenamtliches Richteramt aus und seien nicht nur zierendes Beiwerk einer Gerichtsverhandlung, schreibt der Kreis. »Sie genießen die gleiche Unabhängigkeit wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie haben das Recht, Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu stellen.«

Schöffen haben eine hohe Verantwortung gegenüber den Angeklagten, den Geschädigten und der Öffentlichkeit. »Wer als Jugendschöffe oder Jugendschöffin ein Ehrenamt bei Gericht ausüben will, sollte überdies erfahren im erzieherischen Umgang mit jungen Menschen sein«, nennt Becker-Bösch eine Voraussetzung. Auch Menschenkenntnis und soziale Kompetenz gehören dazu. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteilsvermögens.

Wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist, mit Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 70 Jahre alt ist, bereits mehr als ein Jahr in seiner Gemeinde oder Stadt des Wetteraukreises wohnt, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse aufweist und gesundheitlich geeignet ist, kann Schöffe oder Schöffin werden. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Ein Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht entscheidet über die Vorschlagslisten und wählt die Schöffen. In den nächsten Tagen werden Politik und Träger angeschrieben und um Vorschläge gebeten.

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.wetteraukreis.de, Stichwort »Jugendschöffenwahl« oder bei Herrn Karsubke vom Fachdienst Beratung und Förderung unter Tel. 0 60 31/83 33 04.

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