1. Startseite
  2. Region
  3. Wetteraukreis
  4. Friedberg

Oberhessen-Gas: Entlastung kommt

Kommentare

Friedberg (pm). Zur Entlastung aller Gaskunden hat die Bundesregierung im Dezember 2022 das Gas- und Wärmepreisbremsengesetz (GWPBG) erlassen. Durch die Gaspreisbremse werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Wie die Oberhessen-Gas mitteilt, arbeite man derzeit »mit Hochdruck an der Umsetzung« der Richtlinie.

Die Umsetzung der Energiepreisbremsen ist eine Mammutaufgabe für Energieversorger. Das spürt man auch bei der in Friedberg ansässigen Oberhessen-Gas. »Die Gesetze sind allerdings sehr komplex, die IT-Umsetzung entsprechend herausfordernd, sodass eine fristgerechte Information aller Kundinnen und Kunden zum 1. März nicht umsetzbar ist«, erklärt Andreas Biermann, Vertriebsleiter der Oberhessen-Gas. Wichtig zu wissen: »Alle Kundinnen und Kunden erhalten selbstverständlich die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe«, versichert Biermann.

Komplexe Programmierung

»Die Preisbremsen sind mit Blick auf die technische Umsetzung hochkomplex und umfangreich. So müssen verschiedene Vertragsarten, aber auch Sonderfälle wie Umzüge oder Kündigungen berücksichtigt werden, was zu einem komplexen Programmieraufwand führt. Hier wird deutlich, dass zwei Monate für die Umsetzung der Entlastung zu knapp bemessen sind«, erklärt Biermann weiter.

Kundinnen und Kunden spüren die Entlastungen ab April 2023 - es werden dann auch die Monate Januar und Februar rückwirkend berücksichtigt, teilt Oberhessen-Gas mit.

Bei Gaskunden gilt für 80 Prozent des - basierend auf dem Verbrauchsmonat September 2022 - prognostizierten Jahresverbrauchs (sog. Entlastungskontingent) ein gedeckelter Gaspreis von brutto 12 ct/kWh. Bei Wärmekunden gilt ein Deckel von 9,5 ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs.

»Grundsätzlich beziehen sich die Abschlagszahlungen bei Oberhessen-Gas immer auf den zurückliegenden Monat. Sprich, ab dem März-Abschlag, welcher zum 1. April fällig wird, werden die Abschlagszahlungen um die Gas-/Wärmepreisbremse gesenkt«, erläutert Biermann. »Im April werden dann auch die Monate Januar und Februar entlastet, weshalb einmalig der dreifache Entlastungsbetrag vom Abschlag abgezogen wird.«

Kunden erhalten Post vom Versorger

Mit der Gas-/Wärmepreisbremse ist Oberhessen-Gas verpflichtet, alle Kundinnen und Kunden schriftlich per Brief bis 1. März 2023 zu informieren. In der Mitteilung müssen insbesondere die neuen Abschläge sowie die Bruttoarbeits- und Grundpreise angegeben werden. »Aufgrund der genannten komplexen Umsetzung und dem bestehenden Programmierungsaufwand wird es Oberhessen-Gas nicht möglich sein, alle Kundinnen und Kunden fristgerecht zu informieren. Dies hat aber keine Auswirkung auf die Gewährung der Preisbremse. Selbstverständlich werden alle Kundinnen und Kunden die daraus resultierenden Preisnachlässe erhalten und sobald wie möglich informiert«, betont Biermann.

Allgemeine Informationen rund um die Gas-/Wärmepreisbremse und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der Website der Oberhessen-Gas (www.oberhessen-gas.de/gaspreisbremse/).

Auch interessant

Kommentare