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Schülerbeförderung: Eltern erhöhen Druck auf Wetteraukreis

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Von: Björn Leo

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Aus Sicht der Elternvertreter sollte die Schülerbeförderung im Wetteraukreis grundsätzlich überdacht werden. © Björn Leo

Die Schülerbeförderung im Wetteraukreis läuft aus Sicht der Eltern nach wie vor nicht rund. Vertreter von fast 30 Schulen wenden sich nun an die Kreisspitze und die VGO. Einen Runden Tisch schlägt Landrat Jan Weckler vor.

Wie kommen Kinder und Jugendliche in der Region zuverlässig zur Schule? Nachrichten über Busausfälle, überfüllte Fahrzeuge, über Fahrermangel, Ärger mit dem Personal, über ausbleibende Informationen und ein fragwürdiges System, das an der Schülerbeförderung durch Linienbusse festhält, waren in den vergangenen Jahren an der Tagesordnung. Wer gedacht hat, dass sich die Situation nach dem Fahrplanwechsel Mitte Dezember beruhigt, sieht sich jedoch getäuscht. Elternvertreter von 29 Schulen aus dem gesamten Kreisgebiet wenden sich in einem offenen Brief an den Wetteraukreis und an die Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO). In dem Schreiben fordern sie ein Bekenntnis des Landkreises zu seiner undelegierbaren politischen Verantwortung für die Schülerbeförderung. Zudem regen die Unterzeichner an, eine mögliche Rückkehr zum Schulbussystem ergebnisoffen zu prüfen.

Zurück zum Schulbussystem?

Das 7-Punkte-Papier, das auf eine Initiative des Elternbeirats des Wolfgang-Ernst-Gymnasiums in Büdingen zurückgeht, stellt wesentliche Punkte der jahrelang praktizierten Regelung der Schülerbeförderung in Frage. Die Evaluation des Schülerbeförderungssystems im Rahmen des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV) scheint den Eltern angebracht. Sie möchten wissen, ob die Schülerbeförderung durch Linienbusse künftig noch mit der nötigen Zuverlässigkeit möglich ist, und wünschen sich eine ergebnisoffene Prüfung zur Rückkehr zum Schulbussystem. Zudem werden politische Vorgaben für die Überarbeitung der Vergabebedingungen gefordert, wenn die VGO Beförderungsleistungen neu ausschreibt.

Noch dazu soll aus Sicht der Eltern auch die Regionalität künftig eine größere Rolle spielen. So sollte bei der Auftragsvergabe auch im Sinne der Nachhaltigkeit die Ortsansässigkeit des Anbieters eine Rolle spielen, ebenso sollten Zuverlässigkeit und Erfahrungswerte mit dem Anbieter in die Bieterbewertung einfließen, als Instrument gegen den Fachkräftemangel sollte eine angemessene Bezahlung der Busfahrer nachgewiesen werden. Wünschenswert sei auch der tadellose Zustand der eingesetzten Busse und deren GPS-Überwachung im Sinne der Sicherheit der Kinder.

Keine Frage: Der offene Brief stellt ein komplettes System infrage, fordert neue Strukturen, die politisch auf den Weg gebracht werden müssten - und das zu Beginn eines Jahres mit Landratswahlen. Vor diesem Hintergrund möchte Jan Weckler (CDU) keiner Debatte aus dem Weg gehen. »Die Verantwortung für die Schülerbeförderung liegt selbstverständlich beim Wetteraukreis als Schulträger. Dieses höchst dynamische Thema wurde daher in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder auf den Prüfstand gestellt. Auch wenn die Schülerbeförderung derzeit trotz schwieriger werdenden Rahmenbedingungen - beispielsweise dem bundesweiten Busfahrermangel - grundsätzlich stabil und zuverlässig funktioniert, ist ein konstruktiver Dialog aller beteiligten Akteure sinnvoll und wichtig«, so der Landrat.

Aus diesem Grund und um einen strukturierten Austausch zu den Fragen der Eltern anzustoßen, will Weckler sie zu einem Runden Tisch unter dem Motto »Zukunft der Schülerbeförderung im Wetteraukreis« einladen. Auch die Geschäftsführung der VGO als zuständige Verkehrsgesellschaft und Mitarbeiter aus dem Bereich Schulträgeraufgaben in der Kreisverwaltung sollen daran teilnehmen. Ziele sollen sein, offene Fragen zu klären, gemeinsam ergebnisoffen die Bedarfe und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu analysieren, aber auch Sorgen offen anzusprechen. Der Runde Tisch soll im ersten Quartal zusammenkommen.

Ja, die Situation im Linienbündel Büdingen/Gedern sei besonders. Aber nein, es gebe keine permanenten Probleme bei der fahrplangemäßen Durchführung der Schülerbeförderung im Wetteraukreis, heißt es in der Stellungnahme der VGO, die die Schülerbeförderung insgesamt als zuverlässig und stabil bezeichnet und betont: »Von einem einzelnen und isoliert aufgetretenen Problemfall auf die gesamte Schülerbeförderung im Wetteraukreis zu schließen, wird als unsachlich zurückgewiesen.«

Grundsätzlich sei die Schülerbeförderung seit Jahrzehnten in den Linienverkehr der VGO eingebettet. Dieser decke in der Regel die Anbindung an die nächstgelegenen Schulen ab. Unabhängig davon, dass dies auch im Schulgesetz so vorgegeben sei, habe sich diese Struktur auch bewährt.

Reaktion der Wetterauer FDP

»Wir verbinden mit unserem offenen Brief die Hoffnung, eine politische Diskussion anzustoßen, damit die Herausforderungen angegangen werden, bevor die Situation sich weiter verschlechtert«, erklärt Tobias Greilich, Vorsitzender des Elternbeirats des Büdinger Gymnasiums, die Situation stellvertretend für die Unterzeichner des Papiers. Reagiert hat bislang einzig die Wetterauer FDP, die den Landkreis auffordert, im kulturpolitischen Ausschuss über die aktuelle Lage der Schülerbeförderung zu berichten.

Die Ausschreibung durch die VGO erfolgt in vergleichsweise kleinen Bündeln, betont die Verkehrsgesellschaft Oberhessen im Zusammenhang mit dem offenen Brief der Elternvertreter. Die Vergaben für Beförderungsleistungen liegen dennoch oberhalb der vorgegebenen Schwellenwerte und unterliegen damit EU-Recht, so die VGO. Eine Bevorzugung von regionalen Unternehmen sei nicht diskriminierungsfrei und unzulässig. Die Berücksichtigung von »Erfahrungswerten« sei nach der aktuellen Rechtsprechung nicht zulässig und könne daher nicht zu einer Bewertung herangezogen werden. Die Zugangsvoraussetzungen müsse ein Unternehmen gegenüber dem Regierungspräsidium erfüllen, um eine Linienkonzession zu erhalten.

Faktisch würden dennoch in der Regel regionale Verkehrsunternehmen mit der Beförderung beauftragt, weil diese laut VGO das wirtschaftlichste Angebot abgeben. »Unabhängig von den Vorgaben aus dem europaweiten Vergaberecht zeigen die Schwierigkeiten in der Beförderung im Linienbündel Büdingen/Gedern im Herbst, dass die Ortsansässigkeit des Unternehmens nicht zwingend zu stabileren Beförderungsleistungen führt.«

Das beauftrage Verkehrsunternehmen bezahle seine Mitarbeiter mindestens nach Mindestlohn gemäß Hessischem Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) - meist finde der Tarif des Landesverbands Hessischer Omnibusunternehmen (LHO) Anwendung, so die VGO. Dies sei für alle Anbieter gleich.

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