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Vorwurf der Gewaltverherrlichung zurückgewiesen

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Lutz Illhard (l.) empfängt zusammen mit seiner Frau Snezana (vorne l.) die Gäste von der CDU. © pv

Friedberg (pm). Viele Schützenvereine haben mit fehlendem Nachwuchs zu kämpfen. Auch der Friedberger Schützenverein 1906 erlebt eine Überalterung und sieht sich mit immer komplexeren Auflagen konfrontiert. Das erfuhren die Vertreter der Friedberger CDU vom Vorsitzenden Lutz Illhard bei ihrem Besuch in den Vereinsräumen in der Philipp-Dieffenbach-Sporthalle.

»Schützenvereine haben für viele den Ruf, gewaltverherrlichend zu sein und Jugendliche an Waffen heranzuführen. Doch Kinder und Jugendliche sind in ihrer Freizeit eher durch Actionfilme, Baller-Spiele, Spielzeugwaffen oder auch Aktivitäten wie Paintball und Lasertag vielfach von Waffengewalt umgeben«, erklärte Andreas Hoffmann, seit 35 Jahren erfolgreicher aktiver Schütze und Schützenkönig 2022. Illhard und Andreas Hoffmann betonten, moderner Schießsport sei ein anspruchsvoller Freizeitsport, der Körperbeherrschung und nicht die Waffe in den Mittelpunkt stelle. Und er sei eine der wenigen Sportarten, die von Jung und Alt und sogar von Körperbehinderten betrieben werden könne.

Erstaunt nahmen Bürgermeister Dirk Antkowiak, Stadtverordnetenvorsteher Hendrik Hollender sowie Claudia Eisenhardt, Bernd Wagner, Philipp Götz, Lukas Veith, Gerhard Bohl und Norbert Simmer zur Kenntnis, dass das »Schützenwesen in Deutschland« von der Deutschen UNESCO-Kommission und der Kultusministerkonferenz Deutschland in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden sei.

Darauf weist auch eine Tafel neben dem Eingang zu den Vereinsräumen mit dem 10-Meter- und dem 25-Meter-Schießstand im Untergeschoss der Philipp-Dieffenbach-Halle hin. Dort trainieren wöchentlich die Schützen mit dem Luftgewehr (10-Meter-Stand), in der Traditionsdisziplin »Zimmerstutzen«, mit der Kleinkaliber-Sportpistole und der Sportpistole 9 mm. Im Sportschützen-Bezirk Wetterau treten zehn Schützen des Vereins bei den Bezirksmeisterschaften an.

Die Besucher von der CDU wollten wissen, welche rechtlichen Hürden Sportschützen beim Erwerb ihres »Sportgerätes« überwinden müssen. »Der Erwerb eigener Waffen nach dem Waffengesetz ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Mindestalter 18 Jahre; Nachweis der Zuverlässigkeit/ persönliche Eignung; Nachweis der Sachkunde; Nachweis eines ›Bedürfnisses‹, also des Grundes, weshalb Schusswaffen erworben werden sollen. In unserem Verein entscheidet der Vorstand über die Bedürfnisbescheinigung. Mindestvoraussetzung dafür ist eine einjährige Mitgliedschaft im Verein und der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am Training. ›Regelmäßig‹ wird derzeit mit einer Trainingsteilnahme mindestens einmal im Monat oder insgesamt 18 Mal während des Jahres interpretiert«, erläuterte Vorsitzender Illhard. »Dagegen ist das Schießen mit Luftgewehren und Luftpistolen schon ab zwölf Jahren (mit elterlichem Einverständnis) bei uns erlaubt. Leider haben wir aber zurzeit keine Jugendlichen mehr in unserem Schützenverein, was sehr schade ist.«

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