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Wutausbruch folgt gefährliche Körperverletzung

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Wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Fahrens unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein ist ein 39-jähriger Produktionsmitarbeiter aus Bad Nauheim angeklagt.

Am Dienstag begann die Verhandlung zu dem Vorfall, der sich am 13. Dezember 2021 im Raum Friedberg/Bad Nauheim zugetragen hat.

Für das Schöffengericht des Amtsgerichts Friedberg unter Vorsitz von Richter Dr. Markus Bange gestaltete sich die Spurensuche mühsam. Der Weg zur Wahrheit war gesäumt von wenigen Fakten, einander widersprechenden Aussagen, viel Gefühl und zahlreichen Spekulationen.

Am 12. Dezember 2021 sei er aus der Türkei zurückgekommen, gab der Angeklagte vor Gericht zu Protokoll. Tags darauf besuchte er vormittags sein Fitnessstudio, dabei habe ihn ein ihm unbekannter »schwarzer Mann« beobachtet. Wie er vermutete, war dies ein Freund seines späteren Opfers, dem er unterstellte, ihm gemeinsam mit Bekannten seit Längerem nachzustellen. Gegen Mittag traf der Angeklagte erstmals an diesem Tag direkt auf seinen Kontrahenten, dabei habe dieser ihn »Schatzi« genannt - eine Anspielung auf Homosexualität und somit eine Beleidigung.

Angelockt und niedergestochen

Wut darüber veranlasste den Angeklagten nach eigener Aussage, zwischen 18 und 23 Uhr in seiner Wohnung »zur Beruhigung« eineinhalb Flaschen Whisky zu leeren. Dann fuhr er mit dem Auto los. Gegen 23.30 Uhr lockte er seinen 31-jährigen Kontrahenten aus der Wohnung auf die Straße und verletzte ihn im Handgemenge mit einem Messer; der fünf Zentimeter lange und einen Zentimeter tiefe Schnitt am Hals musste im Krankenhaus behandelt werden, eine Narbe blieb zurück.

Danach fuhr der Angeklagte zur Wohnung seiner Ex-Verlobten, von der er annahm, sie habe ein Verhältnis mit dem 31-Jährigen und gehe für ihn anschaffen. Im Dachgeschoss des Hauses in Bad Nauheim trat er zwei Türen ein, drohte seiner Ex und deren Eltern und forderte sie auf, ihn »in Ruhe zu lassen«. Er verletzte die ältere Frau mit einem Messer an der Hand, bevor die Familie den Betrunkenen aus der Wohnung drängen konnte.

In Vernehmungen des 31-jährigen Gastronomieangestellten, der Ex des Angeklagten und ihrer Eltern sowie dann auch seiner Eltern versuchte das Gericht Hintergründe der Tat zu ergründen. Mit seiner 35-jährigen Ex-Verlobten war der Angeklagte acht Jahre zusammen, die Verlobung fand - nach Angaben ihrer Beinahe-Schwiegermutter auf Druck der jungen Frau - Anfang 2019 statt. Zur Krise kam es, als die junge Frau schwanger wurde. Man habe gemeinsam entschieden, dass sie abtreiben sollte, so der Angeklagte und später seine Mutter.

Streit erst ein Jahr nach der Trennung

Sie habe das Kind behalten wollen, sei von ihrem Verlobten aber zur Abtreibung gedrängt worden, erklärten die junge Frau und ihre Eltern. Sie habe dann die Verlobung gelöst, widersprach die Ex dem Angeklagten, der gesagt hatte, die Initiative zur Trennung sei von ihm ausgegangen.

Während der Aussagen wurde deutlich, dass alle Beteiligten und ihre Familien sich kennen, einige seit Jahrzehnten. Unklar blieb, warum der Angeklagte ein gutes Jahr nach der Trennung Grund gehabt haben sollte, gewalttätig zu werden. Es habe nie Streit mit ihm gegeben, versicherten die Eltern der Ex. Auch der 31-Jährige, Opfer der ersten Stich-Attacke und inzwischen in Hamburg wohnhaft, konnte sich keinen Grund denken, warum der 39-Jährige »mich töten wollte«. Er und die Ex des Angeklagten bestritten, ein Verhältnis gehabt zu haben, während der Angeklagte angab, beide sogar an einem öffentlichen Platz bei intimem Umgang beobachtet zu haben. Ebenso verneinten beide jegliche Verstrickung in Prostitution. Auch hätten sie nicht an drei aufeinanderfolgenden Abenden gemeinsam im Auto mit lautstarker Musik vor der Wohnadresse des Angeklagten gestanden und ihn auf diese Weise bedrängt.

Mit der Vernehmung weiterer Zeugen wird die Verhandlung fortgesetzt.

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