Zuschuss für Gaststätten
Wetteraukreis (pm). Für Investitionen ab 15 000 Euro können Gaststätten im ländlichen Raum wieder Fördergelder beantragen. Darauf weist die IHK Gießen-Friedberg hin. Die Anträge müssen bis zum 22. März bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen abgegeben werden. Die Förderquote liegt laut IHK bei 45 Prozent. Möglich sind etwa das Renovieren eines Gastraums, der Anstrich einer Außenfassade, der Bau einer Außenterrasse, das Modernisieren der Küche oder das Anschaffen digitaler Technik, sagt Vitalis Kifel aus dem IHK-Team Unternehmensförderung.
Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 200 000 Euro. Weitere Informationen gibt es auf www.wibank.de/sonderprogramm-gaststaetten, auf www.ihkgifb.de/sonderprogramm sowie bei Vitalis Kifel unter der Rufnummer 0 60 31/6 09 25 05 und per E-Mail an kifel@giessen-friedberg.ihk.de.