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Gehen Biogasanlagen vom Netz?

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Auch in der Biogasanlage in Berstadt ist zuletzt mehr Gas produziert und verkauft worden - doch die vom Bund angekündigte Gewinnabschöpfung gießt Wasser in den Wein. © OVAG

Wetteraukreis (red). Der Hessische Bauernverband und der Energieversorger Ovag haben in einer gemeinsamen Erklärung das von Robert Habeck (Grüne) geführte Bundeswirtschaftsministerium kritisiert. Hintergrund: Der Bund wolle die Erlöse aus zusätzlichen Gaslieferungen aus Biogasanlagen rückwirkend abschöpfen. Dabei habe das Ministerium auf der Suche nach Alternativen zum russischen Gas selbst die Höchstbemessungsleistung ausgesetzt.

Das werten der Bauernverband und die Ovag als »großen Vertrauensbruch«.

Die Ovag betreibt seit zehn Jahren eine große Biogasanlage in Berstadt. Der Hessische Bauernverband vertritt die Interessen von etwa 18 000 Mitgliedern - von denen viele in landwirtschaftliche Biogasanlagen investiert hatten. »Gemeinsam wollen wir deutlich unseren Unmut gegen die in Rede stehende Einbeziehung von Biogasanlagen in die Erlösabschöpfung äußern«, heißt es in der Erklärung.

Bioenergie biete Versorgungssicherheit; die Anlagen seien wichtige Stützpfeiler der Stromversorgung und notwendig für das Gelingen der Energiewende im ländlichen Raum. Die Möglichkeit der Gasspeicherung biete Flexibilität und den Vorteil, grundlastfähig zu sein. »Bioenergieanlagen sind ein wichtiger Bestandteil des Energiemixes und können Schwankungen bei der Produktion von Strom aus Wind- und Solaranlagen auffangen.«

Auch erzeuge Biogas Wertschöpfung im ländlichen Raum. Die Erlöse würden vor Ort von landwirtschaftlichen und mittelständischen Betrieben reinvestiert, sodass Handwerk, Landtechnik und Lohnunternehmen zusätzlich davon profitierten. Zudem erhielten die Kommunen Gewerbe- und Einkommenssteuer.

Viele Biogasanlagenbetreiber hätten im Vertrauen auf den politischen Willen zur Forcierung der Energiewende in ihre Anlagen investiert. Zudem zeige sich die aktuelle Preissteigerung auch bei der Produktion der Substrate, des »Treibstoffes« der Bioenergieanlagen.

»Wir stellen daher fest: Biogasanlagenbetreiber haben aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen selbst erheblich höhere Kosten zu tragen, die durch höhere Erlöse der Anlagen bei vielen Betreibern nur ausgeglichen werden«, führen Ovag und Bauernverband aus. Der geplanten Erlösabschöpfung fehle jede Angemessenheit. »Ein derart massiver Eingriff in die Erlössituation wird dazu führen, dass Anlagenbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen Anlagen vom Netz nehmen müssten.« Sowohl die Versorgungssicherheit als auch die Wirtschaftskraft des ländlichen Raums stünden zur Disposition. Die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums gefährdeten die Nutzung von Bioenergie, die gerade in der Energiekrise dringend gebraucht werde. »Sie müssen dringend korrigiert werden. Bioenergie muss generell von der Erlösabschöpfung ausgenommen werden.«

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