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Grundsteuerfrist abgelaufen - was passiert nun?

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Das Friedberger Finanzamt kann für seinen Zuständigkeitsbereich eine Abgabequote von 79,7 Prozent bei Grundsteuererklärungen vermelden - ein Spitzenwert in Hessen. © Nicole Merz

Die verlängerte Frist für die Grundsteuererklärungen ist am 31. Januar abgelaufen. Wie geht es nun weiter? Die Wetterau kann mit seiner bisherigen Abgabequote im Hessenvergleich glänzen.

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) gibt sich zufrieden. Hessen habe als Grundbesitzer nun 100 Prozent seiner Grundsteuererklärungen fristgerecht zum 31. Januar abgegeben. »Wenn Politik Fristen setzt, sollte sie diese auch selbst halten. «Die Frist, die für Bund, Länder und Bürger galt, lief zunächst vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022. Wenige Wochen vor Ablauf wurde sie bis zum 31. Januar 2023 verlängert - als Entgegenkommen für krisengebeutelte Bürger. So lautete die Begründung von Boddenberg nach der Finanzministerkonferenz in Berlin am 13. Oktober 2022.

Wetterau eine der Spitzenreiterinnen

Wie sieht es insgesamt in Hessen aus? Laut hessischem Finanzministerium ist bisher die Marke von zwei Millionen abgegebener Grundsteuererklärungen geknackt worden. Das entspreche einer Abgabequote von rund 77 Prozent. 92 Prozent dieser Erklärungen seien elektronisch übermittelt worden. Nur etwas weniger als acht Prozent der Menschen wählten die Papierform. »Unsere Erwartungen wurden erfüllt«, kommentiert der Finanzminister das Zwischenergebnis zum Fristende.

Ähnlich erfreut ist das hessische Finanzministerium auch über die Zahlen aus der Wetterau und vom Finanzamt in Friedberg. Von einem der »hessenweiten Spitzenreiter bei der Erklärungsabgabe« ist hier in der Pressemitteilung die Rede. 79,7 Prozent der Menschen in der Wetterau haben die Abgabefrist eingehalten. Doch was ist nun mit den restlichen rund 20 Prozent, die die Frist nicht eingehalten haben?

Das sei erstmal kein Grund zur Beunruhigung. »Weil dabei so viele gefordert sind, wird es zunächst keine Nachteile für diejenigen geben, die die Frist nicht einhalten konnten«, sagt Finanzminister Boddenberg. Trotzdem fordert er alle Bürger auf mitzuhelfen, die »Grundsteuer auf neue Füße zu stellen«. Zum einen, weil noch nicht alle Daten vorlägen, zum anderen aber auch die bereits vorgelegten Daten nicht alle aktuell seien. Wer also noch nicht abgeliefert hat, muss mit einem Erinnerungsschreiben der Hessischen Steuerverwaltung nach Ostern rechnen. »Das wird die letzte Erinnerung sein«, sagt Boddenberg. Danach würde die Steuerverwaltung den Grundsteuermessbetrag schätzen. Das könne einen finanziellen Nachteil für Grundbesitzer bringen.

Hessen geht eigenen Weg

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Mit ihr wird unsere Infrastruktur finanziert, aber auch wichtige Einrichtungen wie etwa Schulen und Kitas. Zahlen muss diese Objektsteuer jährlich, wer Grundbesitz sein Eigen nennt, also Grundstücke, Eigentumswohnungen und Flächen in der Land- und Forstwirtschaft.

Bei der Grundsteuerreform von 2019 haben einige Länder von der Möglichkeit abweichender landesgesetzlicher Regelungen Gebrauch gemacht. In Hessen gilt etwa das »Flächen-Faktor-Verfahren«, wonach sich die Bewertung der Grundsteuer nach der Fläche des Grundbesitzes richtet. Ergänzend kommt noch die Lage als Kriterium hinzu.

Auf Grundlage der Erklärungen von Eigentümern zum Grundsteuermessbetrag erheben die Städte und Gemeinden ab 2025 die neue Grundsteuer. Bis dahin ist diese Steuer wie bisher zu zahlen. Die Reform gilt als eine der größten der Nachkriegsgeschichte.

Die Reform der Grundsteuer

Fast fünf Jahr ist es her, als das Bundesverfassungsgericht die Bewertung von Grundstücken mit Einheitswerten für verfassungswidrig erklärte. Die veralteten Werte stammen in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den alten sogar noch aus 1935. Eine Wertentwicklung der Grundstücke wird bei diesen Einheitswerten nicht berücksichtigt. Das führt dazu, dass ähnliche Grundstücke unterschiedlich bewertet werden.

Die Bundesregierung legte nach dem Urteil 2019 eine gesetzliche Neuregelung vor. Danach müssen alle Eigentümer von Grundbesitz zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das Finanzamt übermitteln. Mit diesen Zahlen können die Kommunen dann ab 2025 die neuen Hebesätze der Grundsteuer anwenden.

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