Haftstrafen und Verwarnungen
Im Sommer 2021 haben Feuerteufel ihr Unwesen im Wetterau- und im Main-Kinzig-Kreis getrieben. Hecken, Autos, Papiercontainer oder Strohballen gingen in Flammen auf. Das Landgericht Gießen verurteilte jetzt zwei junge Männer zu Haftstrafen. Zwei junge Frauen kamen mit Verwarnungen davon.
Drei Jahre Haft für Sachbeschädigungen und Brandstiftungen in 18 Fällen - so lautet das Urteil der 1. Strafkammer am Landgericht Gießen für zwei Männer, die mit zwei jungen Frauen im Sommer 2021 ihr Unwesen im Wetterau- und im Main-Kinzig-Kreis getrieben haben. Die beiden jungen Frauen, die teilweise Schmiere standen, machten sich laut Gericht der Beihilfe schuldig.
Die Frauen waren zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahren alt. Sie wurden daher nach Jugendstrafrecht verurteilt und erhielten eine Verwarnung. Eine muss 120 Sozialstunden ableisten, die andere eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro an die Hessische Feuerwehrstiftung zahlen.
Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Jörg Rullmann hatte für die beiden Männer drei Jahre und zehn Monate beziehungsweise drei Jahre und acht Monate Haft gefordert. Die beiden Frauen sollten seiner Ansicht nach zu einer Jugendstrafe von jeweils unter zwei Jahren verurteilt werden. Die Verteidigung forderte Freisprüche für sie.
Teilweise hoher Sachschaden
Zwischen Ende Juli und Anfang September 2021 gingen in den beiden Landkreisen Hecken, Autos, Papiercontainer oder Strohballen in Flammen auf. Es entstand teilweise hoher Sachschaden, Menschen wurden nicht verletzt. Die Brandserie endete am 3. September 2021, als die Gruppe in Himbach auf frischer Tat gefasst wurde. Die Männer waren zum Tatzeitpunkt 23 Jahre alt und von Anfang an geständig. Die Geständnisse wertete das Gericht als glaubwürdig und strafmildernd. Es war sichtlich bemüht, ein Strafmaß zu finden, das den Taten gerecht wird, den beiden Hauptangeklagten die Zukunft aber nicht verbaut. Daher wurden die beiden wegen Sachbeschädigung und Brandstiftung verurteilt, denn ein vorsätzlich gelegter Brand ist nicht immer gleich eine Brandstiftung, sondern kann auch nur eine Sachbeschädigung sein.
Die angezündeten Autos und Strohballen waren laut Urteil Brandstiftung, während die abgefackelten Hecken und Papiercontainer als Sachbeschädigung gewertet wurden. In einem Fall zündete die Gruppe fünf hintereinander abgestellte Fahrzeuge an. Diese Tat wertete das Gericht ebenfalls als Sachbeschädigung, weil es zu der Ansicht gekommen war, dass diese Autos nicht mehr fahrtüchtig gewesen seien. Diesen Unterschied arbeitete der Vorsitzende Richter Andreas Wellenkötter während seiner Urteilsverkündung fein säuberlich heraus.
Das Gericht verurteilte die beiden Hauptangeklagten jeweils für sieben Brandstiftungen und elf beziehungsweise neun Sachbeschädigungen. Durch diese unterschiedliche Gewichtung kam es zu den Gesamtstrafen von jeweils drei Jahren. »An Freiheitsstrafen unterhalb von zwei Jahren, die man zur Bewährung aussetzen kann, war aufgrund der Fülle von Taten nicht zu denken«, sagte Wellenkötter.
Weitreichende Folgen
Die wahren Motive hätten sich dem Gericht nicht wirklich erschlossen: Langeweile, Frust oder die Faszination an der Arbeit der Feuerwehr seien ihm etwas dünn erschienen, zumal die Haupttäter in der Feuerwehr waren. Wellenkötter: »Sie wussten, welche Gefahr von einem Feuer ausgeht. Sie wussten um die Auswirkungen für die Betroffenen, nicht nur materiell, sondern auch im Hinblick auf die psychische Verfassung.«
Die Tragweite der Taten sei den beiden Haupttätern erst später bewusst geworden. Zu einem der beiden sagte der Richter, dass er gar nicht hätte mitmachen dürfen, schließlich hat er mit einer der angeklagten Frauen bereits zwei Kinder. Auch für den zweiten Täter sind die Folgen der Taten weitreichend: Der gelernte Dachdecker baut sich gerade eine eigene Existenz auf und wird in wenigen Wochen Vater. In ihren letzten Worten hatten die Hauptangeklagten die Verantwortung für ihre Taten erneut eingeräumt und betont, dass sie alles dafür tun wollten, um die Schäden finanziell auszugleichen. Im Anschluss an das Strafverfahren werden noch diverse Schadenersatzansprüche an sie gestellt, daher hatten sie auf Bewährungsstrafen gehofft.
»Die Strafe trifft immer die ganze Familie. Das ist uns völlig klar. Aber die Folgen, die für Sie und Ihre Familie jetzt eintreten, das sind auch die Folgen dieser Taten. Nicht nur die Geschädigten, sondern auch die Familie erleiden Nachteile durch diese Taten. Das hätten Sie auch wissen können«, betonte der Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.