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Info: Andere Kommunen, andere Regelungen

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In diversen anderen hessischen Kommunen ist die Mitarbeit von Senioren aus Nicht-EU-Ländern möglich. Ein Beispiel ist Wiesbaden, wo laut Satzung alle Einwohner ab 60 Jahren stimmberechtigt und

In diversen anderen hessischen Kommunen ist die Mitarbeit von Senioren aus Nicht-EU-Ländern möglich. Ein Beispiel ist Wiesbaden, wo laut Satzung alle Einwohner ab 60 Jahren stimmberechtigt und auch wählbar sind. Und in Frankfurt schlagen die Ortsbeiräte und die kommunale Ausländervertretung Mitglieder vor. Die vorgeschlagenen Personen müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben und ihre Hauptwohnung in dem jeweiligen Ortsbezirk haben. ihm

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