Schaden vorbeugen: Warum Hunde aktuell angeleint werden sollten

Die Konflikte sind programmiert. Lassen Hundebesitzer ihren Tieren ohne Leine beim Gassigehen durch die Natur freien Lauf, erzürnt das Naturschützer. Die Stadt Karben appelliert an die Halter und fordert Rücksichtnahme von den Tierhaltern in der Natur. Eine Anleinpflicht gibt es nicht, allerdings eine Empfehlung, und die Stadt hat einen Plan speziell für Hundehalter.
Karben - Für Naturfreunde ist ein Spaziergang rund um Karben derzeit ein Erlebnis. Haben die Störche schon mit ihrer Brut begonnen? Sind junge Feldhasen zu erkennen? Lassen sich Kiebitze sehen, wird es wieder eine Wachtelkönig-Brut geben? Es wird gebrütet, Elternpaare setzen ihre Jungen. Während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. September in der Natur sollte das Anleinen für Hunde deshalb eine Selbstverständlichkeit sein. Das scheint nicht bei allen Hundehaltern angekommen zu sein.
Bis jetzt keine generelle Anleinpflicht in der Nachwuchs-Zeit
Noch gibt es in Karben keine generelle Anleinpflicht für Hunde während der Zeit, in der Nachwuchs in der Natur heranwächst. Egal ob Rehkitz am Waldrand oder in der Wiese, junge Vögel im Nest, wenn andere Tiere sich um ihre Jungen bemühen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. Die können von der zeitlichen Geltungsdauer recht verschieden ausfallen. So beschränken manche Kommunen diese Zeitspanne nur auf die Zeit zwischen 1. April und 15. Juli, andere hingegen lassen die Einschränkung bis in den Herbst dauern.
Karben empfiehlt das Anleinen bis zum 30. September
Karben beispielswiese spricht eine Empfehlung zum Anleinen von Hunden bis zum 30. September aus, wie die Sprecherin der Stadt, Theresa Hess, auf Nachfrage dieser Zeitung mitteilt. »Noch appellieren wir an die Vernunft der Hundebesitzer. Sollte das auf Dauer keinen Erfolg haben, sind wir gezwungen, eine solche Satzung zu erlassen und Verstöße zu ahnden. Damit die Hundebesitzer ihre Vierbeiner frei laufen lassen können, planen wir aber jetzt demnächst eine Hundefreilaufwiese auszuweisen.«
Schon seit Längerem fordern laut Hess Umweltverbände, Jagdpächter und Landwirte von der Stadt, eine dementsprechende Satzung zur Anleinpflicht von Hunden zu erlassen. Doch die Stadt setzt weiterhin auf die Vernunft und Einsichtsfähigkeit der Hundehalter. Mit einem Appell auf ihrer Homepage weist sie noch einmal ausdrücklich auf die Gefahren durch frei laufende Hunde hin.
Hunde sollten nicht an der Uferböschung der Nidda unterwegs sein
»Überall auf den Feldern ist momentan das Zwitschern der Lerchen zu hören. Sie sind nicht zu sehen, das ist die Gefahr. Wenn Hunde über die Felder laufen, stöbern sie unweigerlich die Nistplätze bodenbrütender Vögel auf, was zur Folge hat, dass die Vögel ihr Gelege verlassen«, weißt die Vorsitzende des Karbener Tierschutzbundes, Christine Gredel, auf mögliche Folgen hin. Deshalb sollen Hundehalter auch darauf achten, dass ihre Hunde nicht mehr in den Uferböschungen der Nidda bis zum Wasser laufen, denn auch in diesem Bereich würden Enten, Kiebitze und andere Bodenbrüter gestört. »Es gibt genug Bereiche an der Nidda, an denen Hunde gefahrlos ins Wasser gehen können«, sagt Gredel.
Übrigens: Hecken aktuell nicht zurückschneiden!
In diesem Zusammenhang erinnert sie auch die Gartenbesitzer, daran, dass Hecken nun nicht mehr zurückgeschnitten werden dürfen, denn auch sie bieten heimischen Vögeln gute Nistmöglichkeiten. In diesem Fall schützt sogar eine bundesweite Verordnung die Vogelwelt. Und noch einen Wunsch äußert die Karbener Tierschutzbund-Vorsitzende: »Trotz nahendem Frühling sollten die Gartenvögel weiter gefüttert werden«, da sie mit der Aufzucht ihrer Jungen genug zu tun hätten und in ihren beschränkten Lebensräumen immer weniger Futter finden.
Zurück zu den Hunden. Dass das frei laufen lassen von Hunden für diese gelegentlich auch Gefahren mit sich bringen kann, darauf weist Jagdpächter Heinz Ross hin: »Sollte ein frei laufender Hund einer Bache mit Frischlingen begegnen, so kann das für den Hund böse enden.« Denn so ein Muttertier, das seinen Nachwuchs in Gefahr wähnt, greife mit seinen spitzen Zähnen sofort an. Egal wie groß oder klein der Hund auf der anderen Seite ist.
Ruhezonen beachten!
Auch wenn Karben noch keine Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit angeordnet hat, so nimmt der Tierschutz in der Stadt mittlerweile einen hohen Stellenwert ein. »Wir haben zwar noch keinen Umweltbeauftragten, planen aber für dieses Jahr eine Stelle in unserem Fachbereich Stadtplanung Bauen Verkehr mit dem Schwerpunkt Umwelt und Klimaschutz zu schaffen«, berichtet Heß.
Darüber hinaus biete die Stadt bereits seit Jahren mehrmals im Jahr Umweltgespräche an, daran nehmen Umweltverbände, NABU und BUND, die Ortslandwirte, Jagdpächter, Förster und der Tierschutzverein teil. Und auch die wenden sich mit einem Appell an die Spaziergänger und Waldfreunde: »Achtet bitte die Ruhezonen in Wald und Flur, rennt und reitet nicht quer durch Wald und Wiesen. Lasst eure Hunde nicht jagen und bleibt auf den befestigten Wegen«, heißt es. Jeder habe zwar ein Recht auf Erholung in der Natur, aber ebenso auch die Pflicht, Natur und Landschaft pfleglich zu behandeln.
von Jürgen W. Niehoff
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