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Kein Wasser aus Bächen und Flüssen mehr: Kreis untersagt Entnahme ab sofort

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Die Idylle trügt: Vor zweieinhalb Jahren sorgte er für eine Katastrophe in der Altstadt, jetzt führt er wie viele Gewässer in der Region Niedrigwasser - der Seemenbach in Büdingen. Die Wasserentnahme ist ab sofort untersagt. © Björn Leo

Der Wetteraukreis untersagt ab sofort die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Wetteraukreis (red). Der Wetteraukreis untersagt ab sofort die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Seit Wochen ist es viel zu trocken. Im Juni fiel kaum Niederschlag und auch der Juli startet nahezu ohne Niederschläge. Ergiebiger Regen über mehrere Tage, der das Regendefizit und den Wasserhaushalt wieder ausgleichen würde, ist nicht in Sicht.

Die Wasserführung in den Bächen und Flüssen des Wetteraukreises ist in den vergangenen Wochen stark zurückgegangen. Stellenweise sind Gewässer schon gänzlich trocken gefallen. Viele Bäche sind zu Rinnsalen geschrumpft, und auch die größeren Gewässer führen inzwischen Niedrigwasser.

»Um eine zusätzliche Belastung des Ökosystems zu verhindern, wird der Eigentümer- und Anliegerverbrauch beschränkt. Ab sofort ist jegliche Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen unzulässig«, so der Wortlaut der Pressemitteilung aus dem Kreishaus in Friedberg.

Die Anordnung betrifft insbesondere die Eigentümer und Anlieger der Gewässer. Das Schöpfen mit Handgefäßen ist im Zuge des Gemeingebrauchs weiterhin zulässig: Wer also mit der Gießkanne am benachbarten Fluss Wasser schöpft, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Der Einsatz von elektrischen oder benzinbetriebenen Pumpen ist hingegen verboten.

Wie sehr die Pegelstände in den Gewässern zurückgegangen sind, kann im Internet unter www.hlnug.de verfolgt werden. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie misst landesweit regelmäßig an 108 Stellen die Pegelstände von Bächen und Flüssen.

In der Wetterau wird unter anderem an folgenden Bächen und Flüssen gemessen:

an der Ulfa, zwischen Ulfa und Kohden

an der Nidda, bei Unter-Schmitten, Nieder-Florstadt, Ilbenstadt und Bad Vilbel

an der Nidder, bei Steinberg und Glauberg sowie in Nidderau-Windecken (Main-Kinzig-Kreis)

am Seemenbach, in Büdingen

an der Wetter, vor Trais-Münzenberg und oberhalb von Friedberg-Bruchenbrücken

an der Usa, in Friedberg

Die aktuell erlassene Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Wetteraukreises veröffentlicht und gilt seit dem gestrigen Donnerstag, 6. Juli. Die Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 30. November oder bis auf Widerruf durch den Kreisausschuss. Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet.

Die Fachstelle Wasser und Bodenschutz weist darauf hin, dass die Einhaltung des Verbots insbesondere an wasserwirtschaftlich und ökologisch gefährdeten Gewässerabschnitten kontrolliert wird. Ein Verstoß kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

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