Keine Mehrheit für AfD-Antrag
Wetteraukreis (jw). Alarmstimmung hatte die AfD-Fraktion in der vorherigen Kreistagssitzung verbreitet, ohne dass die übrigen Beteiligten dies nachempfunden hätten: Die Geschäftsordnung des Wetterauer Kreistages sei veraltet, müsse dringend überarbeitet werden. Die anderen Fraktionen sahen aber keine Dringlichkeit gegeben.
Nun kam das Thema erneut und mit Aussprache in den Kreistag. Die AfD stört, dass Änderungen der Hessischen Landkreisordnung (HKO) bislang nicht in die Geschäftsordnung (GO) des Kreistags eingearbeitet wurden. Beispiel: Laut HKO sind drei Kreistagsmitglieder die Mindestanforderung, um eine Fraktion zu bilden; die GO nennt zwei. AfD-Sprecher Michael Kuger forderte daher eine Neufassung.
»Das Gesetz steht immer über der Geschäftsordnung«, konterte Landrat Jan Weckler (CDU). Die Geschäftsordnung werde ohnehin überarbeitet. Da sich bis Januar noch Veränderungen ergeben könnten, warte man noch.
Kuger sagte, die AfD halte ihren Antrag dennoch aufrecht, was den CDU-Fraktionsvorsitzenden Sebastian Wysocki verwunderte: »Es gibt keine Dringlichkeit und keinerlei Rechtsunsicherheit. Hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht.« Nur die AfD stimmte für ihren eigenen Antrag, alle übrigen Kreistagsabgeordneten lehnten ihn ab.