Keine weiteren Erreger nachgewiesen
Wetteraukreis (red). Nach dem Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest im benachbarten Landkreis Gießen Anfang November sind auch im Wetteraukreis bestimmte Gebiete zur Sperrzone erklärt worden. Die Drei-Kilometer-Schutzzone um den Ausbruchsbetrieb wurde zum 1. Dezember aufgehoben.
Die Schutzzone wird nun Teil der Überwachungszone (Zehn-Kilometer-Radius), es gelten jedoch weiterhin alle Regelungen bezüglich Vorkehrungen zum Schutz vor Geflügelpest in diesem Gebiet. Das heißt: Verantwortliche von Geflügelhaltungen müssen weiterhin alle Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, die bereits seit dem Ausbruch gelten - hierzu gehört auch die Pflicht zur Aufstallung, betont der Wetteraukreis am Donnerstag in einer Pressemitteilung.
Sofern es die Situation zulässt und keine erneuten Nachweise des Erregers erfolgen, steht die Aufhebung der Überwachungszone und damit auch das Ende der Aufstallungspflicht für Mitte Dezember in Aussicht, teilt der Landkreis mit, der dazu zu gegebener Zeit erneut informieren wird.
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest wurden durch das Veterinäramt sowohl in der Schutz- als auch in der Überwachungszone Geflügelhaltungen kontrolliert und Proben zur Untersuchung auf den Erreger bei Hühnern, Enten und Gänsen entnommen. Mittels PCR-Untersuchung wurden diese im hessischen Landeslabor untersucht. Dabei und bei den Kontrollen vor Ort haben sich seither keine neuen Anhaltspunkte für weitere Infektionen mit dem Virus ergeben, so der Wetteraukreis.