Kreis sucht Schöffen für Jugendgerichte
Vogelsbergkreis (red). Für die kommende Amtszeit von 2024 bis 2028 sucht das Jugendamt des Vogelsbergkreises neue Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Sie sollen die Amtsgerichte in Alsfeld und Büdingen unterstützen. Die Bewerber müssen im Vogelsbergkreis wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Sie sollten zudem über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet, und sie sollten über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
»Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit«, heißt es in einer Mitteilung des Kreises.
Informationen und das Bewerbungsformular gibt es auf www.schoeffenwahl.de. In der Kreisverwaltung steht für Fragen Dagmar Scherer zur Verfügung (Telefon 0 66 41/977-40 95, E-Mail jugendamt@vogelsberg kreis.de).
Bewerbungen bis 31. März per E-Mail an jugend amt@vogelsbergkreis.de oder postalisch: Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Jugendamt, z. H. Dagmar Scherer, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach.