1. Startseite
  2. Region
  3. Wetteraukreis

Lautstark schimpfend und aufbrausend

Kommentare

Büdingen . Wegen Nötigung und sexueller Gewalt in der Ehe sowie Erniedrigung des Ehepartners muss sich derzeit ein 39-Jähriger Iraker vor dem Büdinger Schöffengericht verantworten. Es wird ein schwieriger, zumindest aber lautstarker Prozess werden, meinte die Richterin Lachmann vor Prozessbeginn angesichts der lautstarken Unterhaltung des Angeklagten mit seinem Pflichtverteidiger Ramazan Schmidt vor dem Gerichtssaal.

»Über wen oder was schimpft der Angeklagte denn so heftig?«, fragte sie deshalb den Verteidiger, als dieser nur kurz seine Unterlagen aus dem Gerichtssaal holen wollte. »Über alles und jeden«, lautete die Antwort, und er sah dabei nicht glücklich aus. Zur Verzögerung war es gekommen, weil ein Schöffe nicht erschienen war und deshalb kurzfristig für Ersatz gesorgt werden musst. Als dann die Gerichtsverhandlung mit fast einer Stunde Verzögerung begann, hatte auch der letzte im Gerichtssaal mitbekommen, dass der Angeklagte B. recht aufbrausend und in seinen Augen natürlich unschuldig war.

Unter anderem teilte er seinem Dolmetscher für jeden vernehmbar mit, dass, sollte er verurteilt und danach abgeschoben werden, er innerhalb von vier Wochen wieder in Deutschland sein würde. Vertreter der Ausländerbehörde saßen im Gerichtssaal und hörten diesen Äußerungen interessiert zu.

Zunächst stellte die Richterin die Personalien des Angeklagten fest. Danach ist er 1983 im Irak geboren, später dann nach Deutschland gekommen und war zuletzt mit seiner Familie in Büdingen wohnhaft. Das bejahte der Angeklagte nach Übersetzung durch den Dolmetscher noch.

Als dann aber die Staatsanwältin Heßler mit der Verlesung ihrer Anklageschrift begann, fuhr er den neben ihm sitzenden Dolmetscher an, doch mit der Übersetzung aufzuhören, obwohl seine Deutschkenntnisse allem Anschein nach sehr begrenzt sind und er somit die vorgetragene Anklage gar nicht verstehen konnte.

Ehefrau erheblich im Gesicht verletzt

Demnach hat sich der Vorfall, wegen dem er nun vor Gericht steht, bereits am 3. Oktober 2020 in Büdingen ereignete. An dem Tag soll abends in der Wohnung seiner Frau ein Familienrat, bestehend aus dem Vater des Angeklagten, dem Vater der Ehefrau des Angeklagten und dem Angeklagte selbst, zusammengekommen sein. Einziges Thema: die Ehe von B. und wie es in und mit ihr weitergehen solle.

Was beschlossen wurde, ist nicht bekannt, nur so viel, dass B. sich am Ende bis auf die Unterhose auszog und seiner Frau befahl, ihn oral befriedigen zu sollen. Als seine Frau das ablehnte und weiter um Hilfe rief, zwang er ihr mit Gewalt seinen Willen auf, wobei er ihren Kopf an den Haaren festhielt.

Erst die Polizei, die von den Nachbarn aufgrund der Hilfeschreie der Frau alarmiert worden war, beendete diese Gewalttat. Die Ehefrau, die erhebliche Verletzungen im Gesichtsbereich davon trug, stellte daraufhin Strafantrag gegen den Angeklagten wegen Nötigung und Vergewaltigung.

Durch seinen Anwalt ließ B. nun am ersten Verhandlungstag erklären, dass er zu den Vorwürfen erst Stellung beziehen wolle, wenn seine Frau vor Gericht ausgesagt habe. »Ansonsten gibt es von mir keine Stellungnahme, da ich grundsätzlich nicht schlecht über meine Familie rede«, ließ er über seinen Dolmetscher verlautbaren.

Außerdem forderte er für den nächsten Sitzungstag das Abspielen der auf Tonband aufgenommenen Anzeige seiner Frau bei der Polizei. »Die dabei anwesende Dolmetscherin hat mehrfach gelogen, weil meine Frau das nie gesagt haben kann«, so die Behauptung des Angeklagten.

Die Richterin aber wiegelte ab: »Nun lassen Sie uns doch erst mal ihre Frau anhören. Dann sehen wir weiter«. Die Verhandlung wird am 25. September fortgesetzt. Dann kommt auch die Ehefrau zu Wort.

Auch interessant

Kommentare