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BI »Schatzboden« sieht keine Meinungsänderung

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Limeshain (pm). Die Bürgerinitiative Schatzboden (BI) nimmt Stellung zu einem Beitrag dieser Zeitung vom Freitag (21. April) über Meinungsänderungen Beteiligter zur Zukunft der Halle drei im interkommunalen Gewerbegebiet Limes. Die BI bewertet diesen als missverständlich, da es nach ihrer Ansicht keine grundlegende Meinungsänderung bei den Gegnern der Logistikhallen gibt.

Dem Bericht zu Folge hielten »alle Beteiligten außer BUND und BI« einen Rückbau zugunsten kleinteiliger Gewerbeansiedlung für »unverhältnismäßig«. Davon allerdings könne keine Rede sein, so die BI. Auf ihre Rückfragen hätten sämtliche befragten Beteiligten verständnislos auf den Bericht reagiert. Weder Andrea Rahn-Farr vom Bauernverband noch der unlängst von Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Priska Hinz ausgezeichnete Betreiber des dem Gewerbegebiet benachbarten Bio-Hofguts, Christoph Förster, hätten ihre ablehnende Haltung zu den Dietz’schen Logistikhallen geändert. Dasselbe gelte für das Bundesbündnis Bodenschutz. Auch aus Kirchenkreisen - sowohl vor Ort als auch auf Kreisebene - bestätigte man keine Änderung der bekannten Haltung.

Über einen laut Artikel »Ende Februar erzielten Kompromiss«, für den »die Verantwortlichen« angeblich werben sollten, sei bislang nichts bekannt. Einzig Hammersbachs schwarz-grüne Koalition habe erklärt, Verhandlungen über die Zukunft der Halle drei führen zu wollen. »Es ist uns ein Anliegen festzuhalten: Der Rückbau der laut Eil-Urteil des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts illegal errichteten Halle drei ist im Wesentlichen aus zwei Gründen unverzichtbar. Zum einen wäre ein ›Deal‹ zugunsten des Investors ein fatales politisches Signal. Es darf kein Eindruck entstehen, geltendes Recht lässt sich durch gute Beziehungen und ausreichende Geldmittel umgehen«, so die BI. Zum anderen bestünde ohne Umwandlung der Hallenfläche in kleinteilige Gewerbegrundstücke die Gefahr, dass für den Bedarf regionaler Gewerbetreibender zusätzliche Lössböden inmitten des Schutzgebiets versiegelt würden.

Angesichts dessen erscheine es abwegig, finanzielle Interessen des Investors durch eine Bestandszusage für die Halle höher zu bewerten als wesentliche Rechtsgüter und geschützte Ressourcen, so die Kritiker. Der Investor Dietz AG habe trotz der seinerzeit bekannt unsicheren Rechtslage im Übrigen per Unterschrift erklärt, den Bau auf eigenes Risiko voranzutreiben, was angebliche Schadensersatzansprüche im Rückbaufall in weite Ferne rücken dürfte, ist die BI überzeugt.

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