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Mehr Selbstbestimmung

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Von: red Redaktion

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Wetteraukreis (red). Über 60 beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsrichterinnen und -richter sowie die Mitarbeitenden der kreisansässigen Betreuungsvereine und der -behörde tauschten sich kürzlich im Kreishaus in Friedberg über die anstehende Reform des Betreuungsrechts, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, und deren Auswirkungen auf die tägliche Arbeit aus.

Laut Betreuungsrichter Götz-Wolfgang Deventer (Amtsgericht Friedberg) und Marco Behrendt, Leiter der Betreuungsbehörde beim Kreis, handelt es sich um die umfassendsten Änderungen seit der Einführung des Betreuungsrechts am 1. Januar 1992. Ziel sei es, die Selbstbestimmung von rund 1,3 Millionen betreuter Menschen in Deutschland zu stärken. Allein im Wetter-aukreis werden etwa 5500 Personen durch eine rechtliche Betreuung unterstützt.

Neben der Stärkung der Autonomie von betreuten Menschen soll mit der Reform auch die Qualität im Betreuungswesen verbessert werden. So müssen alle beruflich tätigen Betreuer ab Januar 2023 gegenüber der Behörde ihre Sachkunde nachweisen und sich dort registrieren lassen. Auch Familienmitglieder können künftig nur dann zu ehrenamtlichen Betreuungspersonen bestellt werden, wenn sie ihre Eignung durch Vorlage eines Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis belegen. Neu ist auch, dass Ehegatten sich im Notfall ohne Beschluss des Betreuungsgerichts zeitlich begrenzt im Bereich der »Gesundheitssorge«, also zum Beispiel bei Entscheidungen über medizinische Behandlungen, vertreten können. Der behandelnde Arzt muss allerdings bestätigen, dass sich der vertretene Ehegatte rechtlich nicht selbst vertreten kann.

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