Mehr Selbstbestimmung
Altenstadt (red). Zentrales Anliegen des novellierten Betreuungsrechts ist die Stärkung der Eigenbestimmung der zu betreuenden Personen. Die rechtlichen Betreuer sollen diese Menschen bei der Umsetzung ihrer Wünsche unterstützen.
Die Betreuungsvereine in Büdingen, Friedberg und Nidda hatten zu einer Infoveranstaltung eingeladen. In den Räumen der Katholischen Kirchengemeinde in Altenstadt informierten die Referente n Marco Behrendt, Leiter der Betreuungsbehörde des Wetteraukreises, und Richter Götz-Wolfgang Deventer vom Amtsgericht Friedberg. Die Novellierung des Betreuungsrechts ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Hierbei geht es um die rechtliche Vertretung von Personen, die ihre eigenen Rechte aufgrund von Erkrankungen nur bedingt durchsetzen können.
Neben der Stärkung der Eigenbestimmung soll die Funktion der ehrenamtlichen Betreuer gefestigt werden, indem sie gezielt von den Betreuungsvereinen in der Wetterau unterstützt werden. Neben den hauptberuflichen Betreuern sind die ehrenamtlichen Betreuer die Hauptstütze bei der rechtlichen Betreuung von Menschen.
Die Betreuungsvereine haben dabei die Rolle einer Schnittstelle zwischen ehrenamtlicher und professioneller Begleitung. Da die Anzahl der rechtlichen Betreuungen permanent zunimmt, ist es wichtig, die Qualität sicher zu stellen im Sinne der Gesetzesreform.
Die Veranstaltung war mit circa 60 Personen sehr gut besucht. Überwiegend waren ehrenamtliche rechtliche Betreuer anwesend, die nach den sehr informativen Vorträgen viele Fragen stellten. Inhaltlich war der Schwerpunkt die Veränderungen in der Arbeit der Ehrenamtlichen, wobei vor allem Ehrenamtler, die Personen betreuen, welche nicht in einem nahen verwandtschaftlichen Verhältnis zu ihnen stehen, einige Neuerungen umsetzen müssen. Umfangreichere Dokumentationen sollen gegenüber dem Amtsgericht den Verlauf der Begleitung darstellen. Damit soll die angemessene Interessenvertretung der Personen, welche rechtlich betreut werden, sichergestellt werden.
Für eine individuelle Beratung wurden alle Interessenten eingeladen, individuelle Beratungstermine in den genannten Betreuungsvereinen zu vereinbaren.