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Nach Tauben-Rettung im Wetteraukreis reagiert der Hauseigentümer

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Eine Taube hatte sich in einem Netz in Friedberg verfangen. Jetzt gibt es eine Reaktion. (Symbolfoto)
Eine Taube hatte sich in einem Netz in Friedberg verfangen. Jetzt gibt es eine Reaktion. (Symbolfoto) © Robert Michael/dpa

Andreas Arnold wendet sich an Polizei - Eigentümer des Gebäudes sorgt für Abhilfe

Friedberg – Die Taubenrettung Ende Juni auf dem Elvis-Presley-Platz - mit ausgefahrener Drehleiter der Feuerwehr - hat eine Fortsetzung. Die WZ berichtete über den Einsatz. Andreas Arnold hatte auf dem ehemaligen Joh-Gebäude eine Taube beobachtet, die hinter ein aufgespanntes Netz geraten und nicht mehr heraus gekommen war. Andreas Arnold verständigte die Feuerwehr, die daraufhin ausrückte und der Taube die Freiheit schenkte. 

Wie Arnold am Mittwoch der WZ mitteilte, hatte er am Dienstag danach, also am 4. Juli, eine Mail ans Landratsamt gesendet, weil das Netz noch gehangen habe. Er habe keine Antwort erhalten, ebenso wenig auf ein Schreiben an Landrat Jan Weckler. Am 12. Juli habe er dann Anzeige bei der Polizei erstattet, nachdem sich eine weitere Taube im Netz verfangen habe und verendet sei. Die Polizei habe ihn zwei Tage später angerufen und ihm mitgeteilt, dass der Eigentümer des Gebäudes informiert worden sei. Von dieser Seite aus habe man sich wegen des Netzes entschuldigt und mitgeteilt, nicht damit gerechnet zu haben, dass sich eine Taube dort verfangen könnte. Und man habe zugesichert, die Situation zu entschärfen. Was laut Arnold auch geschah. An diesem Dienstag sei nun ein neues Netz angebracht worden, hinter das eine Taube nicht mehr gelangen könne. »Die Anzeige habe ich zurückgenommen, ich habe ja kein Bestrafungsinteresse.«

Taubenrettung in Friedberg: Wetteraukreis nimmt Stellung

Vonseiten der Pressestelle des Wetteraukreises hieß es auf Nachfrage der WZ: »Das betreffende Gebäude befindet sich nicht im Besitz des Wetteraukreises, weshalb der Kreis keinen Einfluss darauf hat, ob sich auf dem Dach ein Netz befindet.« Tierschutz und Tiergesundheitsschutz zählten zu den Aufgaben des Veterinärwesens. »Dringende Hinweise auf tierschutzwidrige Zustände sollten stets direkt an das Veterinäramt des Wetteraukreises, veterinaeramt@wetteraukreis.de, Telefon (06031) 83-4601, Wetteraukreis: Tierschutz, gemeldet werden. Diese werden zeitnah aufgenommen und bearbeitet. Anzeigen von Tierschutzverstößen werden zudem von jeder Polizeidienststelle aufgenommen und an das Veterinäramt weitergeleitet«, heißt es weiter in der Antwort an die WZ-Redaktion.

Die genannte E-Mail an das allgemeine Info-Postfach des Wetteraukreises sei an das Veterinäramt weitergeleitet worden, das daraufhin Kontakt zum Hauseigentümer aufgenommen habe und mit diesem im Austausch stehe. Der Eigentümer habe bereits Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass sich auch künftig Vögel in dem Netz verfangen können. 

Weiter heißt es in der Antwort des Kreises: »Direkt beim Veterinäramt eingehende Anfragen werden mit einer automatischen Eingangsbestätigung beantwortet. Unter anderem aus Datenschutzgründen können jedoch keine individuellen Rückmeldungen zu Einzelfällen gegeben werden.« (agl)

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