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Nächster Schritt fürs neue Feuerwehrhaus

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Ranstadt (red). In Ranstadt soll der Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main wirksame Flächennutzungspläne ändern. Nach Beschluss der Verbandskammer werden die Unterlagen zu den Änderungsverfahren jetzt öffentlich ausgelegt.

Im Zuge einer Flächennutzungsplanänderung sollen in Ober-Mockstadt im Gebiet »Forsthohläcker« planerische Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrhauses geschaffen werden. Außerdem plant man, dort einen Kinderspielplatz, eine Fläche für Freizeit und Erholung und einen Parkplatz zu errichten. Der Parkplatz soll auch die Parksituation am Sportplatz verbessern. Eine zweite Fläche östlich des Friedhofs beziehungsweise der evangelischen Kirche soll zu einer Kompensationsfläche (Streuobst) werden.

Das Änderungsgebiet mit einer Fläche von etwa einem Hektar liegt im Süden Ober-Mockstadts zwischen Bürgerhaus und Sportplatz. Die Kompensationsfläche ist etwa 0,1 Hektar groß und befindet sich neben dem bestehenden Friedhof nahe der evangelischen Kirche Ober-Mockstadt.

Unterlagen liegen ab 1. August aus

Die Unterlagen zum Änderungsverfahren liegen vom 1. August bis einschließlich 8. September in der Geschäftsstelle des Regionalverbands, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während der allgemeinen Dienststunden montags bis donnerstags, 9 Uhr bis 17 Uhr, und freitags, 9 Uhr bis 13 Uhr, öffentlich aus. Die Planunterlagen findet man zudem auf der Internetseite des Regionalverbands Frankfurt-Rhein-Main unter www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren. Außerdem sind die Unterlagen zum Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleit planung.hessen.de zu finden.

Während der Auslegungsfrist kann man Stellungnahmen schriftlich (auch elektronisch) an beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf den Beteiligungsseiten (www.region-frankfurt.de/beteiligungsver fahren) sowie per Post an den Regionalverband (Adresse siehe oben) oder per Telefax an die Nummer 069/2577-1547 richten. Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung unter 069/25771541 die Möglichkeit, mündlich eine Stellungnahme zur Niederschrift abzugeben.

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