»Neuerungen waren dringend nötig«

Wetteraukreis (red). Seit der Einführung des Bürgergeldes am 1. Januar gibt es für viele Menschen Neuerungen. Betroffen sind auch ältere Menschen, deren Renten sehr niedrig sind und die deshalb Grundsicherung im Alter beanspruchen dürfen.
Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch (SPD) hat sich eigenen Angaben zufolge in der Kreisverwaltung intensiv mit dem Fachstellenleiter Soziale Hilfen und stellvertretenden Fachdienstleiter für Soziales, Markus Wißbach, über die Veränderungen ausgetauscht. Ziel sei es, die Hilfe schnellstmöglich allen Betroffenen zukommen zu lassen, betont sie in einer Pressemitteilung.
»Die Sozialhilfe ist eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können«, sagt Becker-Bösch. Etwa, weil jemand seine Arbeit verliert oder die Rente für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
Zwölf Monate Karenzzeit
Während Menschen, die erwerbsfähig sind, aber kein ausreichendes Einkommen haben, durch das Jobcenter unterstützt würden, erführen jene, die eine Rente erhalten oder nicht mehr arbeiten können, Unterstützung durch das Sozialamt. »Wer bisher Anspruch auf Grundsicherung im Alter hatte, bekommt, wie auch Berechtigte des Bürgergeldes, den höheren Regelbedarf von monatlich 502 Euro«, erklärt Markus Wißbach.
Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gelte eine Karenzzeit von einem Jahr ab dem Beginn des Monats, für den erstmals Grundsicherung im Alter bezogen wird. Ob die Wohnung angemessen sei, werde erst nach zwölf Monaten geprüft. Bis dahin würden die tatsächlichen Kosten übernommen. »Das gilt jedoch nicht für die Heizkosten. Sie müssen weiter angemessen sein«, erklärt Wißbach.
Vermögen von bis zu 10 000 Euro werde geschont und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Bisher seien es 5000 Euro gewesen. Zudem sei künftig auch ein angemessenes Kraftfahrzeug geschützt, wenn es einen Verkehrswert von 7500 Euro nicht überschreite.
»Die Neuerungen des Bürgergeldes sind genau die Veränderungen, die die Menschen dringend benötigt haben, nicht nur, um angemessen leben zu können, sondern auch, um ihr Selbstwertgefühl zurückzubekommen«, findet Becker-Bösch.
Wer von den Neuerungen betroffen ist und Fragen hat, kann sich telefonisch an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung wenden: in Friedberg unter der Rufnummer 0 60 31/83 34 01 und in Büdingen unter der Rufnummer 0 60 42/98 93 421.