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»Schießhütte II«: Dritter Bauabschnitt soll kommen

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Südlich des zweiten Bauabschnitts soll die Erweiterung des Neubaugebietes »Schießhütte II« im dritten Bauabschnitt folgen. © Annette Hausmanns

Das Ober-Mörler Parlament hat die Planung für den von Beginn an mitgedachten dritten Bauabschnitt für das Neubaugebiet »Schießhütte II« angestoßen. Dabei stehen noch längst nicht alle Häuser im zweiten Abschnitt.

Der erste Spatenstich für den ersten Bauabschnitt im Neubaugebiet »Schießhütte II« liegt kaum vier Jahre zurück. Dort sind nahezu alle Einfamilienhäuser fertig gebaut und weitestgehend bewohnt. Im zweiten, etwa dreimal so großen Bauabschnitt sind die Grundstücke fast vollständig verkauft, die Bautätigkeit läuft etwas schleppend an. Am Dienstagabend sollte das Parlament beschließen, ob für den von Beginn an von der Grundstücksentwicklungsgesellschaft (GeG) mitgedachten dritten Bauabschnitt ein Bebauungsplan aufgestellt werden, das Neubaugebiet »Schießhütte II« also weiter wachsen soll.

Ohne jegliche Diskussion votierten 23 Abgeordnete dafür, eine SPD-Vertreterin enthielt sich ihrer Stimme. In Anbetracht der Bedeutung des Themas überrascht das wortlose Votum. Offenbar hatte der Bauausschuss vorab gründlich gearbeitet und die Fraktionsmitglieder intern informiert. Ein Prozedere, das im Ober-Mörler Parlament seit einiger Zeit Raum greift. Die Öffentlichkeit findet Unterlagen schriftlich auf dem Online-Gremienportal der Gemeinde.

Wie es dort in der Sachdarstellung heißt, sei weiterhin Bedarf gegeben, »ungeachtet der aktuellen Stagnation der Bautätigkeit«. Die raumplanerischen Voraussetzungen seien geschaffen und deren Nebenbestimmungen beachtet. Dazu gehören eine Ausgleichsplanung beziehungsweise ein Kompensationskonzept für Eingriffe in die Natur, ein noch in Auftrag zu gebendes klimatologisches Gutachten, ein bereits für den dritten Bauabschnitt mitkalkuliertes Regenrückhaltebecken, ein qualifiziertes Schallgutachten und die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung.

Weiterer Tiefbrunnen

Nicht zuletzt unter dem Eindruck zunehmend trockener Jahre treibt das Trinkwasser-Thema besonders um, zumal die »Schießhütte II« in direkter Nachbarschaft zu einem Wasserschutzgebiet liegt. Das Regierungspräsidium hatte unter seinen Auflagen ausgeführt: »Spätestens im Rahmen der Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans ist nachzuweisen, dass bei Umsetzung der beabsichtigten Planung eine qualitativ und quantitativ ausreichende Wasserversorgung sowie ein ausreichender Schutz des Grundwassers gewährleistet werden kann.« Um die gut 80 Prozent Eigenversorgung mit Trinkwasser (der »Rest« kommt von der Ovag) weiterhin zu sichern, plant die Gemeinde laut Sachdarstellung zur Erweiterung des Baugebietes, einen weiteren Tiefbrunnen zu bohren, »sodass der regelmäßige Trinkwasserbedarf einschließlich dem Zusatzbedarf durch den dritten Bauabschnitt bis zur Fertigstellung der ersten Gebäude zum höchstmöglichen Anteil aus gemeindeeigenen Brunnen gedeckt werden soll«.

Außerdem soll am Trinkwasserbedarf geschraubt werden. Geplant ist, wie schon in Bauabschnitt 2 umgesetzt, eine Satzung zur Einrichtung von Regenwasserspeichern an jedem Haus für Toilettenspülung und Gartenbewässerung. »Vorgesehen ist zudem, Nebenanlagen mit hohem Trinkwasserbedarf auszuschließen.« Damit sind vermutlich Pools gemeint.

Der B-Plan soll für die Fläche zwischen dem zweiten Bauabschnitt und dem südlich gelegenen Verbindungsweg zum Einkaufsmarkt (verlängerte Siemensstraße) gelten. Ausgewiesen werden soll ein allgemeines Wohngebiet und, im Anschluss an die Hasselhecker Straße, ein Mischgebiet.

Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sollen den baurechtlichen Vorschriften entsprechend zeitnah eingeleitet werden, damit die Gremien beraten und beschließen können. In dieser Phase der Bauleitplanung wird auch festgestellt, ob weitere Gutachten notwendig werden.

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