Tierquäler aus der Wetterau wird eingewiesen - „Ihm muss geholfen werden“
Das Berufungsverfahren um den Tierquäler aus Ober-Mörlen, dem in der Zeit zwischen 2020 und 2021 mindestens 32 Igel und vier Kaninchen zum Opfer fielen, ist zu Ende.
Ober-Mörlen - Der Tierquäler von Ober-Mörlen muss ins Gefängnis. Das Landgericht Gießen unter dem Vorsitz von Dr. Karin Exler verurteilte den geständigen Täter am Freitag zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und ordnete zusätzlich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zudem verhängte es ein lebenslanges Tierhaltungsverbot für den Angeklagten, um eine Wiederholungsmöglichkeit auszuschließen. Mit eingeflossen in die Strafe sind auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz, da man neben noch lebenden Tieren und Kadavern auch einige Gramm Cannabis und Amphetamine, einen Schlagstock und einen Schlagring ihn der Wohnung fand.
Insgesamt brachte das Gericht viel Zeit und Mühen auf, um die Hintergründe der Taten zu beleuchten, so zog es weitere Akten bei und lud noch zusätzliche Zeugen. Der Angeklagte sagte, er wisse nicht mehr, warum er das alles getan habe.
In den Jahren 2020 bis 2021 waren immer wieder Tierkadaver von Igeln und Kaninchen an öffentlichen Plätzen rund um Ober-Mörlen aufgetaucht, verpackt in Plastiktüten oder Eimern. Die Körper wiesen eindeutige Spuren eines qualvollen Endes auf: gefesselte Läufe, Knochenbrüche oder Quetschungen des Fells. Die Untersuchungen ergaben, dass die Tiere verhungert oder ertränkt wurden. Mittels einer DNA-Spur konnte der Tierquäler ermittelt werden.
Tierquäler aus der Wetterau: „Ob jemand gut oder böse ist, das haben wir nicht zu beurteilen“
Das Amtsgericht Friedberg hatte ihn im vergangenen Jahr zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und ein lebenslanges Tierhalteverbot auferlegt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Das Landgericht bewertete das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts jedoch als »maßvoll und angemessen« und schloss sich daher weitestgehend an. Mit einer wesentlichen Änderung: Es ordnete zusätzlich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Dies hatte auch Verteidiger Jürgen Häller fortwährend gefordert. »Wir müssen meinem Mandanten helfen, damit er irgendwann ein normales Leben führen kann.« Er beantragte, dass der Mann in eine entsprechende Einrichtung eingewiesen wird, »wo man ihn vernünftig behandeln kann«.
Die Vorsitzende Richterin betonte, dass man eine gerechte Strafe für diese Taten finden musste. »Ob jemand gut oder böse ist, das haben wir nicht zu beurteilen. Wir können uns nur mit den Taten befassen.« Im Lauf der beiden Verhandlungstage hatte sich der Fokus gleichwohl weg von den vorgeworfenen Taten hin zum Angeklagten verlagert. So brachte die Verteidigung ins Spiel, dass der 36-Jährige unter psychotischen Schüben leide, was ein Gutachten einer Friedberger Klinik ihm bescheinige.
Dem widersprach der von Gericht bestellte psychologische Gutachter Dr. Jens Ulferts und lieferte sich mit dem aktuellen Therapeuten, der ebenfalls als Zeuge aussagte, einen regelrechten Schlagabtausch. Seit dem 30. November befindet sich der Angeklagte in stationärer Behandlung in einer Suchtklinik. Sven Krone, Ärztlicher Leiter der Klinik »Schloss Falkenhof«, vermutete, dass die Taten in psychotischen Schüben, bedingt durch den Drogenkonsum, ausgeführt wurden. »Natürlich haben wir uns gefragt, wie es zu solchen schweren Straftaten kommen konnte.«
Tierquäler aus der Wetterau: Unterbringung in Entzugsanstalt
Dr. Ulferts diagnostizierte bei dem Angeklagten dagegen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung als Ursache seiner Taten und sah keine Anhaltspunkte für ein Psychose. Diese Störung müsse dringend behandelt werden müsse, sonst drohe Wiederholungsgefahr. Die Ursache sah er in einer langanhaltenden Gewalterfahrung in seiner Jugendzeit mit anderen Jugendlichen, die er nun bei den Tieren nachbilde, indem er sie zu Tode quälte. Zwar konsumiere der Angeklagte ungefähr seit seinem 15. Lebensjahr Cannabis und Amphetamine, diese hätten jedoch nicht zu einem Kontrollverlust geführt oder gar zu einer Psychose. Seine Taten habe er geplant und zielorientiert durchgeführt. Daher ist der 36-Jährige für ihn voll schuldfähig.
Eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt hielt auch er für einen gangbaren Weg, jedoch für nicht weniger als ein Jahr und fünf Monate. Das Gericht gewichtete in seinem neuerlichen Urteil die Drogensucht des Angeklagten deutlich stärker, was zu der Einweisung in die Klinik führte. »Er ist krank. Ihm muss geholfen werden«, sagte die Richterin dazu. Oberstaatsanwältin Yvonne Vockert hatte die Aufrechterhaltung des ersten Urteils gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Barbara Czernek)