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Oberhessen im Fokus

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Unweit der Marienkirche hält eine Katze als Dachreiterin Wacht. © Björn Leo

Region (leo). Die Büdinger Altstadt steht unter besonderem Schutz. Das hat gute Gründe. Sie ist als Ganzes ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung und gilt vor allem als Denkmal der Stadtbaukunst des Mittelalters, der Renaissance und des Barocks. Wer von oben auf die historische Stadt schaut, ahnt, warum vor allem den Dächern eine im wahrsten Sinne des Wortes herausragende Bedeutung beigemessen wird.

Was erlaubt ist, schreibt die Baugestaltungssatzung von 1988 vor.

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Die Baugestaltungssatzung der Stadt Büdingen erlaubt - bis auf wenige Ausnahmen - in der Altstadt ausschließlich Tonbiberschwanzziegeln. © Björn Leo
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Manche Dächer gleichen einem Ziegel-Wimmelbild, etwa beim Blick vom Meliorsdamm in Richtung Schloss. © Björn Leo

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