Oberhessen im Fokus

Region (leo). Die Büdinger Altstadt steht unter besonderem Schutz. Das hat gute Gründe. Sie ist als Ganzes ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung und gilt vor allem als Denkmal der Stadtbaukunst des Mittelalters, der Renaissance und des Barocks. Wer von oben auf die historische Stadt schaut, ahnt, warum vor allem den Dächern eine im wahrsten Sinne des Wortes herausragende Bedeutung beigemessen wird.
Was erlaubt ist, schreibt die Baugestaltungssatzung von 1988 vor.

