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Ortenberg erhöht Steuer für Spielautomaten

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Ortenberg (ten). Aus einer deutlichen Erhöhung der Spielautomatensteuer erwartet sich Ortenberg mehr Einnahmen. Die Überarbeitung der Satzung, die im Wesentlichen auf einem Entwurf des Hessischen Städte- und Gemeindebunds basiert, ermöglicht auch, Steuern auf modernere Geräte wie Wett-Terminals zu erheben.

Um 50 Prozent von zwölf auf 18 Prozent des Umsatzes von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sollen die Abgaben steigen. Für Automaten ohne Gewinnmöglichkeit werden zehn Prozent des Umsatzes als Steuer erhoben (bisher sechs Prozent). Automaten, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttaten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Inhalt haben, muss die Hälfte des Umsatzes als Steuer gezahlt werden. Für die letztere Automatengruppe erhob man bisher nur zehn Prozent Steuern. Außerdem steigt die Steuer für jeden angefangenen Quadratmeter, auf dem entsprechende Spielautomaten aufgestellt werden, von bisher monatlich 20,43 Euro (früher 40 D-Mark) auf 50 Euro pro Monat.

Schon eingeplant für Haushaltsplan

In der Beschlussvorlage erläutert das Ordnungsamt, dass die bisherige Satzung aus dem Jahr 2007 veraltet war. Insbesondere seien modernere Geräte damit nicht zu erfassen gewesen. Die Festsetzung der Steuersätze folge den Empfehlungen des Landesrechnungshofs im Beratungsgespräch vom 18. Oktober. Die zu erwartenden Einnahmen aus der Erhöhung seien bereits im Haushaltsentwurf für die Jahre 2023 und 2024 eingearbeitet.

Die Erhöhung betreffe in Ortenberg nur eine Spielhalle mit 24 Automaten und fünf Gaststätten mit zusammen zehn Automaten, stellt das Ordnungsamt im Entwurf fest. Dabei erhebe man die Steuer nicht von den Gastwirten, sondern den Aufstellern der Automaten.

»Das ist eine Form, Steuern zu erheben, der auch wir zustimmen«, begrüßte Michael Kolbe (FWG) die Anpassung. Bürgermeisterin Ulrike Pfeiffer-Pantring teilte mit, man habe bei den Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sogar eine Erhöhung der Steuer auf 20 Prozent diskutiert, diese dann aber auf 18 Prozent beschränkt. Die aktualisierte Satzung beschloss das Parlament einstimmig.

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