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Lange Haft für Erpresser und Menschenräuber

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Ortenberg (mig). Wegen räuberischen Menschenraubs und schwerer räuberischer Erpressung in Ortenberg ist ein 36-Jähriger vor dem Landgericht Gießen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe erscheint heftig, liegt aber deutlich unter dem Höchstmaß von 15 Jahren, was im Spielraum des vom Gesetzgeber vorgefassten Rahmens liegt.

Der gebürtige Lette hatte im Mai 2019 zwei Landsleute in den Wald zwischen Lißberg und Usenborn gelockt. Dort hatte er sie mit einer Waffe bedroht und um 24 000 Euro erleichtert, die für den Kauf eines Autos bestimmt waren, das es gar nicht gab. Weil der Mann lange Zeit flüchtig war, wurde ihm erst jetzt der Prozess gemacht.

Der Beschuldigte zeigte sich weitgehend geständig, gab zu, einen Letten und dessen weibliche Begleitung in räuberischer Absicht ins Waldstück gelockt zu haben, um die beiden dort um 24 000 Euro zu erleichtern. Das Geld hatte das Pärchen mitgebracht, weil es ein Auto erwerben wollte.

Nachbildung einer Pistole

Vor Gericht beteuerte der Angeklagte, dies sei tatsächlich seine ursprüngliche Idee gewesen, was dann aber schiefgelaufen sei, weil der Wagen einem von zwei Mittätern gehörte, dieser aber plötzlich den Pkw nicht veräußern, sondern behalten wollte. Da sei man zu dritt dem Plan verfallen, den Verkauf vorzutäuschen und den Raub durchzuführen. Der dabei von den Opfern geschilderte Einsatz einer Waffe sei nur die Nachbildung einer Pistole gewesen. Wegen der geständigen Einlassungen hatte das Gericht auf die Einbestellung der beiden Opfer aus Lettland in den Zeugenstand verzichtet. Die Opfer hatten nach der räuberischen Aktion neben ihrem Auto auch den Verlust von Smartphone, Spielekonsole und Laptop zu beklagen.

Wie Staatsanwalt Tom Bayer ausführte, hätten die beiden Beraubten um ihr Leben fürchten müssen, weil eine Drohung lautete, sie würden erschossen und in Gruben abgelegt, die bereits ausgehoben worden seien. Sie erreichten nach dem Raub zu Fuß eingeschüchtert einen Reiterhof.

Vor der Polizei konnten sie ein ziemlich genaues Phantombild vom Angeklagten erstellen, während dies von den beiden anderen Tätern nicht gelang. Letztgenannte werden wegen dieses Verbrechens wohl nie gefasst werden. Wobei eine markante Darstellung des Beschuldigten auch deswegen möglich war, weil er extrem klein ist, zudem hager und mager. Er ließ nach seiner Verhaftung wissen, von den anderen Beschuldigten keine Personalien zu kennen. Man habe sich in der Ortenberger Rauschgiftszene bewegt. Sein Mandat sei von gravierender Sucht befallen, sagte Verteidiger Dr. Carsten-Friedel Keil.

Dessen Zielsetzung war, im Urteil die Zuweisung seines Mandanten in ein Therapieprogramm zu erreichen. Was aber nicht zum Tragen kam, weil ein Sachverständiger aufgrund der dissozialen Persönlichkeitsstörung des Angeklagten keine Erfolgsaussicht für eine solche Therapie prognostizierte. Auch der Forderung des Staatsanwalts nach einer anschließenden Sicherungsverwahrung des Beschuldigten folgte die 2. Große Strafkammer nicht, weil im Hauptverfahren der Eindruck entstand, eine Gefahr für die Allgemeinheit bestehe durch den Mann später nicht.

Während der Verteidiger bereits kurz nach dem Schuldspruch wissen ließ, dass sein Mandant die Möglichkeit der Revision in Anspruch zu nehmen gedenkt, will auch Staatsanwalt Bayer diese Möglichkeit prüfen, sodass noch keine Rechtskräftigkeit besteht.

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