Räume zu kalt: Gericht gibt Mieterin Recht
Gießen/Lich (pm). Mit Unterstützung des Mietervereins hat sich eine Mieterin vor dem Amtsgericht Gießen ihr Recht auf eine warme Wohnung erkämpft. In vorliegenden Fall bewohnt die Mieterin eine Zwei-Zimmer-Wohnung in einem älteren Gebäude in Lich. Sie beklagte sich bei ihrem Vermieter darüber, dass ihre Räume in der Heizperiode nicht die zugesicherten 20 Grad Celsius erreichten.
Auch sei der Schließmechanismus ihrer Wohnungseingangstür nicht intakt. Ferner sei ein Rauchmelder im Hausflur des 1. Obergeschosses defekt.
Das Gericht beauftragte einen Gutachter mit der Prüfung der Vorwürfe. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Beheizung der Wohnung mangelhaft sei, weil die Heizungsanlage vollkommen ungeeignet sei, die notwendige Heizenergie für die Wohnung herzustellen.
Die Heizzentrale liege 150 Meter von dem Gebäude entfernt und liefere nur eine Vorlauftemperatur von 50 Grad, obwohl 80 Grad notwendig seien, um die Beheizbarkeit sicherzustellen. Auch den defekten Rauchwarnmelder und den defekten Schließmechanismus an der Eingangstür bestätigte der Gutachter. Das Gericht gab der Mieterin in den drei Beschwerden recht und verurteilte den Vermieter zu Mängelbeseitigung.
Beim Mieterverein begrüßt man das Urteil (Az. 41 C 186/21), bedauert aber, dass es erst zu einem Rechtsstreit habe kommen müssen, um die berechtigten Belange der Mieterin durchzusetzen.