An 365 Tagen im Jahr im Dienst
Rockenberg (pm). Justizminister Roman Poseck hat die Justizvollzugsanstalt Rockenberg an Weihnachten besucht. Er dankte den Bediensteten für ihren ganzjährigen Einsatz und für ihr Engagement, wie Posecks Büro mitteilt.
»Ende des Jahres kehrt Ruhe ein, und viele verbringen diese besinnliche Zeit mit ihren Familien«, sagte der Minister. Anders sei es bei denjenigen, die auch an diesen Tagen ihren Dienst verrichteten, wie den insgesamt rund 3000 Bediensteten der Justizvollzugsanstalten in Hessen. Sie nähmen an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, ihren verantwortungsbewussten und oft auch schwierigen Dienst im Interesse der Sicherheit und der Resozialisierung wahr.
130 Gefangene in Rockenberg
Der Minister erklärte bei seinem Rundgang in der JVA Rockenberg, wo derzeit etwa 130 Gefangene untergebracht sind: »Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Bediensteten heute für ihre verantwortungsvolle Arbeit zu danken. Ich weiß, dass die Arbeit mit den Gefangenen eine sehr anspruchsvolle ist. Für die Bediensteten ist es eine besondere Herausforderung, stets die Sicherheit zu bedenken und gleichzeitig auf die Inhaftierten einzugehen, um sie auf ein normales Leben nach der Haft vorzubereiten.«
Auch für die Inhaftierten sei gerade die Weihnachtszeit eine sehr emotionale, da sie nicht mit ihren Angehörigen zusammensein könnten. Die Anstalten versuchten, diese Tage durch Feiern und Gottesdienste besonders zu gestalten.
Es ist in Hessen - wie in den meisten anderen Bundesländern - seit Langem Tradition, Strafgefangene, deren Freiheitsstrafe vor oder zu Weihnachten endet, unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Gnade vorzeitig zu entlassen. Dieses sogenannte Gnadenrecht folgt aus der Hessischen Verfassung. Der Justizminister erlässt jedes Jahr einen entsprechenden Erlass, in dem die Voraussetzungen der vorzeitigen Entlassung geregelt werden. Umgesetzt wird der Erlass von den Staatsanwaltschaften, die als Gnadenbehörden tätig werden. Der einzelne Strafgefangene muss keinen Gnadenantrag stellen, allerdings scheidet eine vorzeitige Entlassung aus, wenn der Gefangene mit der Entlassung nicht einverstanden ist. Wie Posecks Büro weiter mitteilt, sind im Jahr 2022 in Hessen 75 inhaftierte Personen aus Anlass des Weihnachtsfestes im Gnadenwege entlassen worden.