Schneider erinnert an Anleinpflicht
Rockenberg (pm). Vom 1. März bis 30. Juni ist wieder die Brut- und Setzzeit, in der heimische Wildtiere ihre Jungen auch im Gras und in den landwirtschaftlichen Kulturen ablegen. Bereits eine einmalige Störung kann zum Verlassen der Gelege oder der Jungtiere führen. Spaziergänger sollten daher nicht abseits von befestigten Wegen gehen, bittet Bürgermeisterin Olga Schneider.
»Auch wenn die Gemarkung der Gemeinde Rockenberg kein tollwutgefährdeter Bezirk ist, so sollten Hunde nur dann frei laufen gelassen werden, wenn sie von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen. In der Brut- und Setzzeit besteht generelle Anleinpflicht.« Es komme allerdings immer wieder vor, dass Hunde laufen gelassen werden und sich so weit vom Halter entfernen, dass sie auf dessen Kommandos nicht mehr reagieren. Bei Begegnungen mit Wildtieren werde der Jagdtrieb der Hunde geweckt, die Begleitperson könne nicht mehr eingreifen. »Ganz besonders problematisch wird es dann, wenn Hunde das Wild hetzen oder gar reißen. Hier können neben empfindlichen Strafen Sanktionen wie Leinen- oder Maulkorbzwang drohen«, erinnert sie. Zum Schutz des Wildes wie auch des eigenen Hundes sollen verantwortungsbewusste Halter daher vorerst anleinen.