Wie viel mehr sollen Erzieherinnen bekommen?
Rosbach (hed/pm). Um Erzieherinnen und Erzieher nach Rosbach zu locken, will die Stadt ihnen mehr bezahlen. Uneins ist das Stadtparlament jedoch über die genaue Ausgestaltung. Für die Stadtverordnetensitzung am Dienstag, 6. Dezember, gibt es daher mehrere Änderungsanträge zur Vorlage des Magistrats.
Frankfurt und Offenbach sind schon länger dazu übergegangen, Personal in Kitas höher zu gruppieren. Auch viele Kommunen im Hochtaunuskreis und die Städte Bad Nauheim, Butzbach und Bad Vilbel wollen dem Beispiel folgen. Für die Stadt Rosbach sowie den freien Träger VzF Taunus verschlechtere dies nochmals die Chancen, dringend benötigtes Personal zu gewinnen bzw. erfahrenes und qualifiziertes Personal zu halten, heißt es in der Vorlage des Magistrats. Man wolle daher eine bessere Entgeltgruppe als die tariflich vorgesehene S8a TVöD-SuE bieten. Gewährt werden soll daher eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage. Sie würde - je nach Stufe - zwischen 64 und 467 Euro brutto monatlich liegen.
Der Magistrat möchte die Zulage rückwirkend ab 1. Oktober 2022 gewähren. CDU, Grüne und FWG schlagen dagegen den 1. Januar vor. Ansonsten sind sie offenbar mit der Vorlage einverstanden.
Die FDP und die »Stimme« plädieren dagegen für eine einheitliche Gehaltszulage von 200 Euro - ganz gleich, in welcher Gehaltsstufe die Erzieherin oder der Erzieher eingruppiert ist. Der Stufen-Vorschlag von Bürgermeister Steffen Maar bedeute, dass bei gleicher Funktion und Arbeit ein »sicher nicht alle Bedienstete motivierender, mehr als siebenfacher Unterschied bei der Zulage« entstehe, sagt FDP-Fraktionsvorsitzender Hans-Otto Jacobi. Die monatliche Pauschal-Erhöhung von 200 Euro bewirke demgegenüber eine höhere Personalbindung bei Angestellten in einer niedrigen Verdienststufe und eröffne zugleich gute Chancen, bei geringeren Mehrausgaben dringend benötigte weitere junge Erzieherinnen und Erzieher für die Stadt gewinnen zu können. Dieter Kurth von der »Stimme« rechnet vor, dass eine rückwirkende Gewährung der Zulage zum 1. August die Stadt Mehrausgaben von ca. 175 000 Euro für 2022 bedeuteten. Die Tarifvertragsparteien hätten sich erst im Mai darauf geeinigt, den Erzieherinnen erstmals überhaupt eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro zu gewähren. Das bedeutet allein für 2022 eine nicht eingeplante Mehrbelastung in Höhe von über 125 000 Euro für den städtischen Haushalt. Gegenüber dem Bürgermeister-Modell würde ein 200-Euro-Aufschlag - mindestens für die nächsten fünf Jahre - den Haushalt um über 110 000 Euro weniger belasten. Angesichts der Empfehlung des Hessischen Rechnungshofs, Kommunen sollten gerade mit Blick auf die steigenden Energiekosten ihre Standards wie Betreuungsrelationen in Kindergartengruppen und auch freiwillige Leistungen hinterfragen, sei Sparsamkeit angebracht.
Die Zulage in Form eines Festbetrags wird auch von der SPD favorisiert. Sie will ebenfalls einen Änderungsantrag zum Vorschlag des Magistrats einreichen, der eine Arbeitsmarktzulage für die Erzieherinnen und Erzieher vorsieht. Die Genossen halten einen Zuschlag von 250 Euro über alle Entgeltstufen für die gerechtere und am Ende auch günstigere Variante. Auch sei ein solches Vorgehen mit dem bestehenden Tarifsystem vereinbar. Eine Höhergruppierung von der Entgeltgruppe S8a auf S8b bedeute eine Aushöhlung bestehender Tarifverträge, sagt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Peter Rathjens. Gemäß aktueller Rechtslage sei die Einstufung in eine Entgeltgruppe Aufgabe der Tarifparteien, nämlich von Gewerkschaften und Arbeitgebern, und nicht Aufgabe der Kommune. Eine solche Eingruppierung sei nicht willkürlich, sondern an bestimmte Tätigkeitsmerkmale geknüpft und letztlich das Ergebnis des Verhandlungsprozesses zwischen den Tarifparteien. Diese Einschätzung werde auch im Kern von der Verwaltung geteilt.
Sollte die Magistratsvorlage beschlossen werden, würden laut Rathjens besonders diejenigen profitieren, die auf der Einkommensleiter schon ein gutes Stück nach oben geklettert sind. Eine Differenz von gut 400 Euro zwischen den Stufen sei nicht gerecht.