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Schärfere Bestimmung für Listenhunde

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Für Besitzer von sogenannten Kampfhunden wird es ab April teuer. IMAGO/PANTHERMEDIA © pv

792 Euro Steuer pro Jahr kostet ab April ein Hund, der unter die Definition der neuen Satzung fällt. Florstadt solle nicht zum Mekka der Kampfhunde werden, sagt Bürgermeister Unger.

Florstadt (lut). »Florstadt soll nicht zum Mekka für Kampfhunde werden«, sagte Bürgermeister Herbert Unger in der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten. Mit großer Mehrheit, aber eben nicht einstimmig, hat das Stadtparlament deshalb jetzt einer Novellierung der Hundesatzung zugestimmt. Das Halten von »gefährlichen Hunden« im Florstädter Stadtgebiet wird teurer, viel teurer. Statt 54 Euro im Jahr werden dann ab 1. April 792 Euro per anno für den ersten Hund fällig. Zudem wurde nun eine genaue Definition, welche Hunde unter diese Verordnung fallen, festgelegt.

Die Anpassung kam übrigens nicht aus der Finanzabteilung, wie Bürgermeister Herbert Unger, erklärte, sondern aus dem Ordnungsamt. Da in der bisherigen Hundesteuersatzung eine klare Abgrenzung zwischen gefährlichen und nicht-gefährlichen Hunden geschaffen werden musste, orientierte sich die Verwaltung bei ihrer Vorlage an der Definition aus der Gefahrenabwehrordnung über das Halten und Führen von Hunden. Der Paragraf fünf der Florstädter Hundesteuersatzung wurde dementsprechend angepasst. Im Paragraf sieben einigte man sich darauf, dass Empfänger von Leistungen von Bürgergeld beispielsweise eine zehnprozentige Ermäßigung beantragen können.

Die Anpassung habe ihn als Hundebesitzer ein gewisses Maß an Überwindung gekostet, sagte Herbert Unger. Aber die Tatsache, dass Florstadt bislang keine klare Abgrenzung in seinem Regelwerk hatte, hätte zu einem »Mekka der Kampfhunde« führen können.

Als gefährliche Hunde werden alle auf der entsprechenden Liste geführten Rassen und ihre Kreuzungen eingestuft wie beispielsweise Pitbull-Terrier, Staffordshire Terrier, Bullterrier, American Bulldog oder auch Rottweiler. Aber auch Hunde anderer Rassen, wenn es Beißvorfälle gab oder sie beim Hetzen von Wild erwischt wurden. Derzeit, erklärte der Rathauschef, zähle man in Florstadt insgesamt 17 der sogenannten »Listenhunde«. Diese Hunde galten bislang per se nicht als gefährlich, so lange sie den Wesenstest bestanden. Inzwischen weiß man aber von mindestens vier Hunden, die diese Prüfung selbst im zweiten oder gar dritten Anlauf nicht bestanden haben. Auch stellte er die Befähigung zur Haltung dieser Hunde gerade bei jungen Leuten, die sogar mehrere Tiere halten, infrage. Diese Steueranpassung wirke eventuell auch präventiv, sodass solche Hunde erst gar nicht angeschafft werden, mutmaßte Torsten Trupp von der SPD. Auf Wunsch von Gudrun Neher (Grüne), die das Thema viel lieber im Ausschuss beratschlagt hätte, wurden über beide Paragrafen zumindest getrennt abgestimmt.

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