Bürgerbegehren unzulässig?
Das Bürgerbegehren über die Zukunft des Büdesheimer Alten Schlosses wird aus juristischen Gründen vermutlich nicht stattfinden können. Diese Mitteilung macht Bürgermeisterin Conny Rück (SPD) am Ende der konstituierenden Sitzung des Gemeindeparlaments am Donnerstagabend. Damit hatte niemand gerechnet.
Von JÜRGEN W. NIEHOFF UND DELIAH ECKHARDT
Die Bürgermeisterin hat die Fraktionsvorsitzenden schon vor der Sitzung zusammengerufen, um ihnen das für alle überraschende Ergebnis des Rechtsgutachtens des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) zu dem von der Bürgerinitiative (BI) Pro Altes Schloss beabsichtigten Bürgerbegehren mitgeteilt.
Der Grund: Bei der Beantragung des Bürgerbegehrens sei der Bürgerinitiative oder deren Rechtsbeistand der Fehler unterlaufen, den vom Gesetz verbindlich vorgeschriebenen Kostendeckungsvorschlag falsch berechnet zu haben. So werde im dem Konzept der BI lediglich ein Vorschlag hinsichtlich der Sanierungskosten des Gebäudes in Höhe von rund 350 000 Euro gemacht. Da sich der Gegenfinanzierungsvorschlag laut dem Gutachten jedoch nicht auf die Folgekosten der Sanierung, sondern vielmehr auf den entfallenen Verkaufserlös von 1,798 Millionen Euro hätte beziehen müssen, kommt der der HSGB zu dem Ergebnis, dass das beantragte Bürgerbegehren aufgrund dieses Verfahrensfehlers „als unzulässig zu bezeichnen ist“.
Weil das Gutachten erst kurz zuvor im Rathaus eingetroffen war und die Fraktionen noch keine Gelegenheiten hatten, es intensiv zu studieren, wollte an diesem Abend auch kaum jemand Stellung beziehen. Lediglich die Bürgermeisterin zeigte sich enttäuscht: „Ich hätte lieber die endgültige Entscheidung von den Bürgern gehabt, als das Verfahren jetzt wohl möglich so enden zu lassen.“
Es gebe in dieser Angelegenheit laut der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) keinen Ermessensspielraum – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien, müsse das Bürgerbegehren als unzulässig zurückgewiesen werden. „Alle anderen Kriterien sind zu hundert Prozent erfüllt“, informiert Rück. Auch sei es nicht möglich, den Kostendeckungsvorschlag noch einmal abzuändern.
Die Gemeindevertretung soll in der kommenden Sitzung über den Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens abstimmen. „Doch wenn das Gutachten der Überprüfung standhält, dann dürfen wir als Gemeindevertreter gar nicht anders handeln, als den Antrag abzulehnen. Anderenfalls würden wir uns strafbar machen“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzende Markus Jung nach der Sitzung.
Klage erheben
Da zu dem gleichen Thema dann zunächst kein neues Bürgerbegehren beantragt werden könnte, könnte gegen diese Entscheidung der Gemeindevertretung dann allenfalls seitens der Wahlalternative für Schöneck (WAS), der Bürgerinitiative oder des Vereins Rettung Altes Schloss Büdesheim Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Das weiß auch BI-Sprecher Matthias Weinzierl – und zeigt sich dementsprechend gelassen. „Wir haben unser Konzept ja nicht im stillen Kämmerlein gemacht. Wir hatten anwaltliche Beratung“, sagt er. „Wir lassen das jetzt prüfen und werden uns dazu im Laufe der kommenden Woche äußern – wenn uns die anwaltliche Stellungnahme vorliegt.“
Ditzel bleibt Vorsteher
Außerdem behalte die BI sich natürlich vor, juristisch gegen das Gutachten vorzugehen. „Wir haben nicht eineinhalb Jahre gekämpft, um es dann kurz vor Ende wegen eines Formfehlers gut sein zu lassen“, betont Weinzierl. Auch moniert er: „Wir fanden es nicht gut, dass man uns vor der Veröffentlichung des Gutachtens nicht informiert hat. Das gehört nicht in die Versammlung.“
Neben dieser Neuigkeit waren die übrigen Tagesordnungspunkte, wie die neue Zusammensetzung des Gemeindevorstandes, die Benennung der Vertreter für die unterschiedlichen Gremien der Gemeinde und die Stärke der Ausschüsse fast nur noch Nebensache. Bestätigt in seinem Amt als Gemeindevorsteher und damit erster Bürger der Gemeinde wurde der SPD-Kandidat Klaus Ditzel.
Änderungen gab es dann allerdings im Gemeindevorstand, nicht zuletzt auch, weil mit der WAS eine neue Fraktion in die Gemeindevertretung eingezogen ist. Fünf der neun ehrenamtlichen Beigeordneten gehören nun erstmals dem Gemeindevorstand, der Regierung der Gemeinde, an. Auch innerhalb der einzelnen Fraktionen gibt es eine Reihe neuer Gesichter.
Das führte an dem Abend dazu, dass es bei der Abstimmung über das Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2020 zunächst zu einer Diskussion kam. So hatte die WAS beantragt, diesen Tagesordnungspunkt erst noch einmal in den Finanzausschuss zur weiteren Beratung überweisen zu lassen, weil gut ein Viertel der Gemeindevertreter dem Gemeindeparlament erst seit der Kommunalwahl angehören und deshalb das Zahlenwerk noch nicht kennen würden.
Wenig Gegenliebe
Auch der Hinweis der Bürgermeisterin, dass die von der Kommunalaufsicht geforderte Nachbesserung des Konzepts lediglich aufgrund der Flüchtlingsproblematik erfolgt sei und dass in wenigen Wochen bereits mit der Erarbeitung des neuen Haushaltes 2017 begonnen werde, die Fraktionen dann also genug Gelegenheit hätten, sich mit den Haushaltszahlen zu beschäftigen, schien zunächst auf wenig Gegenliebe zu stoßen. Denn der WAS-Antrag auf Überweisung in den Ausschuss fand auch Unterstützung bei den Fraktionen von FWG, FDP und den Grünen.
Anders die beiden großen Fraktionen von SPD und CDU, die zusammen wiederum die Mehrheit im Gemeindeparlament bilden. Sie wollten der Verwaltung das Arbeiten mit vorläufiger Haushaltsführung nicht länger zumuten, wozu es aber gekommen wäre, wenn über das Haushaltssicherungskonzept noch ein weiteres Mal im Ausschuss hätte beraten werden sollen. Mit 19 Ja zu 17 Nein-Stimmen wurde deshalb das Konzept für die Jahre 2016 bis 2020 verabschiedet.