Bürgerentscheid soll kommen
Die Schönecker Gemeindevertreter haben mehrheitlich entschieden: Das umkämpfte Alte Schloss Büdesheim soll verkauft werden. Doch wer meint, dass das Tauziehen ums Schloss mit der Abstimmung der Parlamentarier nun ein Ende gefunden hat, der täuscht sich gewaltig. Die Bürgerinitiative (BI) Pro Altes Schloss und der Verein Rettung Altes Schloss Büdesheim machen den Politikern erneut einen Strich durch die Rechnung.
Die Bürgerinitiative und der Verein haben es bereits vor der entscheidenden Abstimmung der Gemeindevertreter angekündigt: Sie treffen Vorbereitungen für ein Bürgerbegehren zum Verkauf des Alten Schlosses Büdesheim. „Wir sind überzeugt davon, dass es einer Großzahl unserer Mitbürger eine Herzenssache ist, dieses Kleinod unserer gemeindlichen Historie zu erhalten. Deshalb werden wir in den kommenden Wochen das Bürgerbegehren beantragen“, kündigt BI-Sprecher Matthias Weinzierl in einer Stellungnahme an.
Die Dinge seien bereits weit gediehen, man habe die entsprechenden Unterstützer. „Wir sind überzeugt, dass wir die Unterschriften zusammenkriegen“, erklärt Markus Scharf vom Verein Rettung Altes Schloss Büdesheim optimistisch. Und auch Weinzierl bestätigt: „Da mache ich mir keine Sorgen – die haben wir schnell zusammen.“
Geplant seien zusätzlich auch Infostände, an denen die Aktiven auf ihre Sache aufmerksam machen und werben wollen. „Es ist unser Ziel, die notwendigen Schritte schnellstens einzuleiten. Wir geben nicht auf, das hat das Schloss verdient“, sagt Scharf.
Man sehe sich als Bürgerinitiative der Gemeinde Schöneck und nicht nur als Ortsgruppe Büdesheim, erklärt Weinzierl weiter. „Der Ausverkauf des Gemeindevermögens geht uns alle etwas an. Alle Schönecker Bürger haben ja auch in den 80er-Jahren hier für die Sanierung 4,5 Millionen Mark bezahlt“, so der BI-Sprecher.
Beschämender Ablauf
„Zum Ablauf der letzten Gemeindevertretersitzung bleibt eigentlich nur zu sagen, dass diese in unseren Augen so unfassbar beschämend abgelaufen ist, dass hier wirklich Zweifel an der Anwendung demokratischer Prozesse in unserer Gemeindevertretung aufkommen“, sagt Weinzierl. „Und die getroffenen Aussagen und Anschuldigungen unserer Bürgermeisterin gegenüber der BI, den Bürgern sowie dem Landesamt für Denkmalpflege waren unpassend, unwürdig und schlicht unwahr.“
FDP-Fraktionsvorsitzende Anke Pfeil erklärt indes: „Unsere moralische Unterstützung beim Bürgerbegehren ist der BI in jedem Fall sicher. Ein Entscheid wäre am besten für alle. Das Ergebnis ist dann so zu akzeptieren.“ Sie finde es trotzdem noch immer schade, dass das Ergebnis der Parlamentsentscheidung im Prinzip schon lange vorher festgestanden habe.
So sieht es auch Matthias Geisler, Fraktionschef der Freien Wähler. „Mich ärgert es, dass die Argumente gegen den Schloss-Verkauf in der Debatte einfach nicht gezählt haben. Eine Entscheidung vor der Kommunalwahl wäre nicht notwendig gewesen, nun muss das neue Parlament dieses Erbe antreten“, kritisiert er. Dass der Bürgerentscheid kommen soll, sei keine Überraschung: „Das ist konsequentes Handeln der Bürgerinitiative.“
Bürgermeisterin Conny Rück (SPD) sieht einem möglichen Bürgerentscheid nach einem Bürgerbehren gelassen entgegen. „Ich fürchte mich nicht davor, denn das ist Demokratie und steht den Bürgern einfach zu“, sagt sie. Nun, da die Bürgerinitiative und der Verein ein Bürgerbegehren forcieren, kann es in Sachen Schloss-Verkauf erst einmal nicht weitergehen: „Das liegt jetzt auf Eis“, bestätigt Rück. Und betont weiter: „Ich möchte noch einmal klarstellen, dass ich die Schuld nicht den Bürgern aufbinden will.“
Acht Wochen Zeit
Rück weist außerdem auf einige Fristen und Formalia hin, die es bei dem Antrag auf ein Bürgerbegehren zu beachten gilt. So muss der Antrag laut Gemeindeordnung bis acht Wochen nach dem Beschluss der Gemeindevertreter eingereicht werden – in dieser Zeit müssen die Unterschriften von mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Schönecker gesammelt werden. Auch die Fragestellung auf dem Stimmzettel muss klar und unmissverständlich formuliert sein, ankreuzen können die Bürger später nur „Ja“ oder „Nein“.
Über die Zulässigkeit des Antrags könnte laut Bürgermeisterin Rück bei der Gemeindevorstandssitzung im Mai entschieden werden – es ist die erste Sitzung nach der Konstituierung des Gremiums. 50 Tage nach der Beschlussfassung könnte es dann schon soweit sein.