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Sicherheit geht vor

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(dpa/tmn). Eine defekte Gasanlage im Wohnmobil oder Wohnwagen kann nicht nur selbst gefährlich werden, sondern auch den Kfz-Versicherungsschutz kosten.

Fehlt nach einem Unfall der Nachweis über eine bestandene Gasprüfung, könne dies nach Angaben der Sachverständigen-Organisation KÜS von den Versicherern als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Der Kaskoschutz könne verweigert werden, bei der Haftpflicht könnten Versicherungen Kunden in Regress nehmen.

Die regelmäßige Wartung empfiehlt sich noch aus einem weiteren Grund: Viele Campingplätze gewährten Gästen mit Wohnmobil oder Caravan ebenfalls nur mit Gasprüfung Zugang.

Halter könnten diese gemeinsam mit der Kfz-Hauptuntersuchung oder durch einen mobilen Dienst vornehmen lassen. Die Gasprüfung ist aktuell nicht mehr Pflichtbestandteil der HU.

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