Tierquäler wird eingewiesen
Wetteraukreis (bac). Das Berufungsverfahren um den Tierquäler aus Ober-Mörlen, dem zwischen 2020 und 2021 mindestens 32 Igel und vier Kaninchen zum Opfer fielen, ist zu Ende. Das Landgericht Gießen unter dem Vorsitz von Dr. Karin Exler bestätigte das erstinstanzliche Urteil, ging jedoch noch weiter. Der geständige Täter muss zwei Jahre und zehn Monate lang wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ins Gefängnis.
Zusätzlich ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zudem verhängte es ein lebenslanges Tierhaltungsverbot. Mit eingeflossen in die Strafe sind auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz, da man neben noch lebenden Tieren und Kadavern auch einige Gramm Cannabis und Amphetamine, einen Schlagstock und einen Schlagring ihn der Wohnung fand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.