Tödlicher Unfall wird erneut aufgerollt
Gießen/Merkenfritz (ten). Vor dem Landgericht Gießen läuft derzeit ein Berufungsverfahren wegen eines schweren Unfalls im Mai 2021 auf der Bundesstraße 275. Bei einem Frontalzusammenstoß waren zwei Menschen getötet worden (der Kreis-Anzeiger berichtete).
Obwohl die Verursacherin des Unfalls mit einer Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze à 10 Euro) ein relativ mildes Urteil bekam, versucht sie in der Berufung, eine geringere Strafe zu erreichen.
Den Zeugen und Rettungskräften bot sich am späten Nachmittag des 26. Mai 2021 ein Bild des Grauens. Auf der B 275 lagen in weitem Umkreis verstreut die Trümmer des Audi 80, mit dem die heute 22-jährige Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Merkenfritz unterwegs gewesen war. Kurz hinter dem Waldrand verlor sie die Kontrolle über ihr Auto und stieß frontal gegen einen Fiat 500, den ein damals 22-jähriger Mann fuhr. Der Fiat wurde 14 Meter weit in eine Wiese geschleudert. Der Fahrer und seine damals 57-jährige Mutter als Beifahrerin erlagen noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen.
Bei der Verhandlung am Amtsgericht Büdingen hatte Richterin Barbara Lachmann festgestellt, dass die Ursache für den Unfall die Geschwindigkeit der Angeklagten war. Diese sei der Fahrbahnbeschaffenheit und dem Zustand des Fahrzeugs nicht angemessen gewesen. Wenige Tage vor dem Unfall hatte die Angeklagte ein Radlager des Audis reparieren lassen. Dabei war die Reparatur weiterer Defekte, insbesondere einer Antriebswelle und der Stoßdämpfer an der Hinterachse, besprochen worden. Auch die hinteren Reifen des Audis waren bis an die Verschleißgrenze abgefahren, sollten aber noch nicht ersetzt werden.
Einen Hinweis der Werkstatt, dass sie bis zur Behebung der Mängel vorsichtig fahren solle, habe sie nicht bekommen, behauptete die Angeklagte.
An das Unfallgeschehen können sie sich nicht erinnern, sagte sie und schilderte ausführlich ihre Verletzungen, die sie davongetragen hatte. Deshalb sei es ihr auch nicht möglich, wieder eine Ausbildung zu beginnen.
Weil Zeugen, die Erkenntnisse zur möglichen Vorgeschichte des Unfalls hätten beitragen können, erkrankt waren, beschränkte sich Richter Jost Holtzmann zum Auftakt des Berufungsverfahrens vor allem darauf, die Akte der Verhandlung am Amtsgericht Büdingen einzuführen. Am 20. Dezember soll die Verhandlung mit der Anhörung von Zeugen und des Sachverständigen, der mit der Unfallursachenermittlung beauftragt worden war, fortgesetzt werden.